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Parlamentarier favorisieren EU-weite Listen

16.05.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

Ob Euro oder Schengen-Abkommen, Europa rückt derzeit eher auseinander statt zusammen. Die Krise macht den Bürgern Angst, zumindest besagen das viele Umfragen, und die Politiker schenken ihnen gern Glauben. Die Antwort ist in vielen der 27 EU-Staaten deshalb der Rückzug hinter nationale (Denk-)Mauern.

Gerade in diesem Augenblick macht sich das Europaparlament stark für den Blick über den Tellerrand. Beim nächsten Urnengang im Jahr 2014 soll es Wahllisten geben, die nicht mehr national aufgestellt sind, sondern EU-weit gelten. "Wir versuchen erstmals die Möglichkeiten auszuschöpfen, die uns der Vertrag von Lissabon gibt", sagt der zuständige Berichterstatter Andrew Duff. "Dazu gehört auch, die Bekanntheit dieses Hauses zu verbessern."

Nach Vorstellungen des britischen Liberalen sollen 25 Abgeordnete zusätzlich ins Parlament einziehen, die von der EU-Liste stammen. Eine klare Mehrheit der Mitglieder im Verfassungsausschuss schloss sich dem Vorstoß in einer Abstimmung an.

Zwei Stimmen

Nach einer Änderung des Wahlrechts würde jeder der rund 375 Millionen Wahlberechtigten in der Union zwei Stimmen haben: eine für seine nationale Liste und eine für die Europa-Liste. Die Kandidaten für letztere müssten mindestens ein Drittel der 27 Mitgliedstaaten repräsentieren. Verantwortlich für die Aufstellung der Liste wären jeweils die nationalen Parteien. Es geht mithin nicht darum, europäische Parteien auf die Beine zu stellen.

Die nationalen Wahlbehörden wären dafür zuständig, sowohl die nationalen Listen als auch die EU-Liste auszuzählen. Die Ergebnisse würden einer neu zu konstituierenden europäischen Wahlbehörde gemeldet, die die EU-weite Wahl überprüft. Die Gesamtzahl der Abgeordneten würde von jetzt 736 auf 776 ansteigen; in der nächsten Legislatur wächst das Haus ohnehin auf 751 Mandate an.

Der Ausschuss schlug auch vor, den Wahltermin von Juni auf Mai vorzuziehen: Damit könnten die Sommerferien, die in den nordischen Länder meist früh beginnen, umgangen werden. Auch gäbe das dem EU-Parlament mehr Zeit für die Wahl des EU-Kommissionspräsidenten, der im Juli bestimmt wird. Das Plenum des EU-Parlaments wird über Duffs Vorschlag im Juni abstimmen.

Änderung des Vertrages

Allerdings bedürfen nach Analyse der Rechtsexperten die Vorhaben einer Änderung des Vertrags von Lissabon und einer Ratifizierung in den 27 Mitgliedsländern. Diese Perspektive muss nicht zuletzt den Mitgliedern im Verfassungsausschuss als reichlich aussichtslos erscheinen.

Aus deutscher Sicht könnte sich für die nächste Wahl 2014 aber trotzdem einiges ändern. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit die Klage des Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim. Er geht gegen die Fünf-Prozent-Hürde an, die hierzulande auch bei der Europawahl gilt. Deshalb schaffen es kleine Parteien nicht nach Straßburg respektive Brüssel. Nach Ansicht von Rechtsexperten stehen von Arnims Chancen gut. Das Urteil wird nach der Sommerpause erwartet.