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Investitionen mit Garantie

16.05.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
1 Min

ENTWICKLUNG

Inhaltlich ein richtiger Schritt, in der Form verfassungsrechtlich bedenklich - so bewerten Experten den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5263), mit dem ein Beschluss der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur (MIGA) in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dieser sieht vor, die Abdeckung gegen politische Risiken für privatwirtschaftliche Investitionen in Entwicklungs- ländern auszuweiten. "Ich habe Zweifel, ob das Gesetz so haltbar ist", sagte der Jurist Ulrich Fastenrath von der TU Dresden am vergangenen Dienstag in einer Anhörung des Entwicklungsausschusses. Der Gesetzentwurf sah zunächst vor, Änderungen des MIGA-Übereinkommens per Rechtsverordnung künftig durch den Bundesentwicklungsminister und nicht mehr durch Bundestag und Bundesrat umzusetzen. Zumindest ein Finanzierungsvorbehalt des Parlaments müsse erhalten bleiben, argumentierte Fastenrath. Die Unionsfraktion kündigte während der Anhörung an, den ursprünglich zur Beschlussfassung vorgesehenen Entwurf zu überarbeiten.

In den Zielen - der Erleichterung von Investitionen in Entwicklungsländern - begrüßten die Experten den Gesetzentwurf. Als "erfreuliche Entbürokratisierung" bezeichnete ihn Rainer Wietstock von PricewaterhouseCoopers. Justus Vitinius von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft unterstrich, dass gleichwohl jeder MIGA-Antrag weiterhin auf "betriebswirtschaftliche Plausibilität" und "entwicklungspolitische Sinnhaftigkeit" umfangreich geprüft werde. Als Schwachpunkt benannte Peter Wolff vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik die unzureichende Evaluierung von MIGA-Garantien.