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Vorstoß für Hepatitis-Opfer

16.05.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

ANTI-D-HILFEGESETZ

Die Fraktion Die Linke will rund 3.000 in der DDR mit dem Hepatitis-C-Virus infizierten Frauen den Zugang zu finanziellen Hilfen erleichtern. Beim so genannten Anti-D-Hilfegesetz müsse die Beweislast umgekehrt werden, fordern die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf (17/5521), der am vergangenen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Danach müssten die Betroffenen nicht mehr nachweisen, dass körperliche Schädigungen auf die Hepatitis-C-Infektion zurückgehen. Vielmehr würden finanzielle Hilfen nur dann verwehrt, wenn eine solche Infektion als Ursache der Schädigungsfolgen auszuschließen ist.

Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sich die Frauen in den Jahren 1978 und 1979 in der DDR an mit Hepatitis-C-Virus verseuchten Anti-D-Immunglobulinen angesteckt hätten, mit denen sie nach Geburten wegen Rhesusfaktor-Unverträglichkeit behandelt worden waren. Mit Blick auf das geltende Anti-D-Hilfegesetz heißt es zur Begründung des Entwurfs, in der Praxis zeige sich, dass vielen Menschen die finanziellen Hilfen von den zuständigen Versorgungsämtern verweigert würden, da diese nicht nachweisen können, dass die Hepatitis-C-Virus-Infektion ursächlich für die Schädigungsfolgen ist.

In der Debatte sagte Martina Bunge (Die Linke), ihre Fraktion strebe ein "würdiges Verfahren" an, das den Geschädigten "endlich zu ihrem Recht verhilft". Die CDU-Abgeordnete Karin Maag entgegnete, eine Beweislastumkehr verbiete sich "schlicht aus Rechtsgründen". Auch die FDP lehnte eine Beweislastumkehr ab, während die Grünen darin "möglicherweise eine Hilfe für einzelne betroffene Frauen sehen". Für die SPD regte Steffen-Claudio Lemme an, die einheitliche Anwendung des Gesetzes in den Ländern auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz zu erörtern.