Piwik Webtracking Image

Schwierige Rehabilitierung

16.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
2 Min

RECHT

Der Vorschlag der Grünen-Fraktion, nach 1945 wegen homosexueller Handlungen Verurteilte zu rehabilitieren und zu entschädigen, ist im Bundestag auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen. Bei der ersten Beratung des Grünen-Antrags am Donnerstag (17/4042) wertete Ansgar Heveling (CDU) die Aufhebung entsprechender Urteile als Verstoß gegen das Gewaltenteilungsprinzip, nach dem rechtswirksame Handlungen der anderen Staatsgewalten anzuerkennen seien.

Auch Sonja Steffen (SPD) äußerte Bedenken, die sorgfältig geprüft werden müssten. Gleichwohl sei eine "Feststellung des Gesetzgebers, dass es sich bei den Verurteilungen aus gegenwärtiger Perspektive tatsächlich um Unrecht handelt", erforderlich.

Jörg van Essen von der FDP-Fraktion wies darauf hin, dass es in den 1950er Jahren zahlreiche Urteile gegeben habe, "für die wir uns heute ehrlich schämen müssen". Jedoch sei es wichtig, dafür eine andere Vorgehensweise zu wählen als für Urteile aus der NS-Zeit. Der Bundestag habe 2002 mit seiner Erklärung, dass die einst in der Bundesrepublik und der DDR bestehende Strafandrohung für homosexuelle Männer die Menschenwürde der Betroffenen verletzt habe, einen angemessenen Weg gefunden, die "Ehre der Opfer wiederherzustellen".

Mit Worten sei das Unrecht nicht wiedergutzumachen, fand dagegen Ulla Jelpke (Die Linke). "Die Verfolgung Homosexueller gehört zu dem größten Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg", betonte sie. Volker Beck (Grüne) widersprach den verfassungsrechtlichen Vorbehalten. Es gehe darum, vom Staat begangenes Unrecht wiedergutzumachen. "Können wir es vertreten, dass menschenrechtswidrige Urteile nur wiedergutgemacht werden, wenn sie von einer Diktatur verhängt wurden?", gab er zu bedenken.