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Berlin stützt Umbruch in Nordafrika

ENTWICKLUNG 35 Millionen Euro für den demokratischen Wandel in Ägypten und Tunesien

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
2 Min

Deutschland hat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 35 Millionen Euro an Soforthilfe für den demokratischen Umbruch in Nordafrika bereitgestellt. "Wir waren als erstes europäisches Land sofort handlungsfähig", sagte Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) am vergangenen Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Bundesregierung habe drei regionale Fonds für Sofortmaßnahmen aufgelegt. Demnach stehen sechs Millionen Euro zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses, insbesondere durch die vor Ort tätigen deutschen Stiftungen, zur Verfügung. Hinzu käme aktuell nochmals eine Million Euro für die Beratung bei der Ausarbeitung neuer Verfassungen in Ägypten und Tunesien. Acht Millionen Euro würden für die berufliche Aus- und Weiterbildung bereitgestellt, bei der auch die vor Ort vertretenen deutschen Unternehmen einbezogen werden sollen. Weitere 20 Millionen seien für die Förderung der Wirtschaft vorgesehen. Mit ihnen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen Kredite erhalten.

Niebel unterstrich, dass diese Mittel zusätzlich zu den ohnehin eingeplanten Geldern in Höhe von 400 Millionen Euro bereitgestellt würden. Er setze auf die Hebelwirkungen dieser Gelder, die Folgeinvestitionen auslösen würden. Für die Zukunft stehe die Neuausrichtung der europäischen Nachbarschaftspolitik auf der Agenda, für die im Augenblick insgesamt 6,2 Milliarden Euro vorgesehen sind. Nicht zuletzt müsse es auch darum gehen, Handelshemmnisse abzubauen und nordafrikanischen Ländern Marktchancen in Europa zu bieten, sagte Niebel. Er wünsche sich, dass die Liberalisierung des Welthandels mit dem Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda noch in diesem Jahre abgeschlossen wird.

Die G8-Staaten verständigten sich Ende vergangener Woche auf Kredithilfen in Höhe von mindestens 14 Milliarden Euro für Nordafrikas Reformstaaten (siehe Seiten 1 und 15).