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Bildungspaket für Flüchtlingskinder

ASYL II SPD-Fraktion warnt vor Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

Die SPD-Fraktion sorgt sich um das Schicksal von Asylbewerbern im Kinder- und Jugendalter. Die Parlamentarier fordern die Regierung in ihrem Antrag (17/6455) auf, künftig alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) in das Bildungs- und Teilhabepaket einzubeziehen. Seit Jahresbeginn können Hartz-IV-Empfänger damit die Kostenübernahme für Klassenfahrten, Nachhilfe oder Sport beantragen. In der am vergangenen Donnerstag zu Protokoll gegebenen Debatte zeichnete sich hierzu keine Einigung ab.

Markus Kurth von der Grünenfraktion betonte, anspruchsberechtigt auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes seien lediglich Kinder, die über 48 Monate Leistungen nach Paragraf 3 Asylbewerberleistungsgesetz erhalten hätten. "Nicht anspruchsberechtigt sind aber alle anderen Kinder", monierte er, "obwohl diese natürlich auch zur Schule gehen und an kulturellen Aktivitäten teilhaben möchten." Gabriele Hiller-Ohm (SPD) warnte: "Die derzeitige Regelung kann dazu führen, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen, die zusammen in dieselbe Kita oder Schule gehen, vom gemeinsamen Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten ausgeschlossen sind." Diana Golze (Die Linke) verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Arbeitslosengeld-II-Regelsätzen. "Das Existenzminimum von Kindern muss deren Bedürfnissen entsprechend gesichert werden." Dieses Recht gelte offenbar nicht für Kinder von Asylbewerbern. Pascal Kober (FDP) betonte, dieses Urteil beziehe sich auf Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. "Aussagen zum Asylbewerberleistungsgesetz hat es nicht getroffen." Heike Bremer (CDU) schrieb, "Kinder und Jugendliche, deren Familien unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, können ebenfalls vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren". Voraussetzung sei aber, dass ihre Eltern Leistungen nach dem Paragraf 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.