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Aus Plenum und Ausschüssen : Initiative für Missbrauchsopfer

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

Recht

In erster Lesung hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6261) beraten, der die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs stärken soll. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es unter anderem, missbrauchten Kindern und Erwachsenen, die ihre Peiniger angezeigt haben, Mehrfachvernehmungen während des Prozesses zu ersparen.

Diese Änderung ist eine Konsequenz, die die schwarz-gelbe Bundesregierung aus den Ergebnissen des Runden Tisches gegen sexuellen Kindesmissbrauch zieht. Bislang müssen Opfer ihre Erlebnisse häufig sowohl der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter schildern, oft auch ein weiteres Mal während der Verhandlung. Videoaufzeichnungen der Aussagen sollen diese für die Opfer belastende Prozedur in Zukunft einschränken.

Die Bundesregierung schlägt außerdem vor, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bei bestimmten Straftaten von bislang drei auf 30 Jahre zu verlängern. Somit hätten Menschen, die als Kinder sexuell missbraucht wurden, mehr Zeit, um eine zivilrechtliche Klage gegen ihre früheren Peiniger zu erheben.

Die Grünen gehen in einem eigenen Gesetzentwurf (17/5774) noch weiter: Sie fordern, dass der Beginn der Verjährung erst einsetzt, wenn das Opfer 25 Jahre alt wird beziehungsweise wenn es nicht mehr mit dem Täter zusammenlebt - was bei sexuellem Missbrauch in der Familie häufig vorkommt. Auch die dreijährige Verjährungsfrist im Strafrecht soll erst mit dem 25. Lebensjahr des Opfers einsetzen und nicht, wie bislang, mit dem 18. Lebensjahr. Beide Gesetzentwürfe wurden zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.