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Eingeschränkt zugelassen

NEUREGELUNG Embryo-Gentest nach Aufklärung

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland eingeschränkt erlaubt. Ein von Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) initiierter Gesetzentwurf (17/5451) erhielt am Donnerstag im Bundestag eine knappe Mehrheit.

Danach wird das Embryonenschutzgesetz um eine Regelung ergänzt, die die Voraussetzungen und Verfahren einer PID festlegen. Der Gentest soll in den Fällen zulässig sein, in denen eine Tot- oder Fehlgeburt droht oder ein oder beide Elternteile ein hohes genetisches Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen. Die PID soll auch dann erlaubt sein, wenn eine genetisch bedingte Krankheit erst im späteren Leben auftreten kann.

Votum einer Ethikkommission

Um Missbräuche zu vermeiden, wird eine Beratung und Aufklärung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen der genetischen Untersuchung von Zellen der Embryonen festgeschrieben. Eine weitere Voraussetzung ist das positive Votum einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethik- kommission. Zur Gewährleistung eines hohen medizinischen Standards soll die Diagnostik laut Vorlage nur an lizenzierten Zentren erfolgen. Die Initiatoren des Entwurfs haben nach eigenen Angaben "bewusst" auf eine Auflistung von Krankheiten als Indikation für eine PID verzichtet. Die Entscheidung, in welchen Fällen diese durchgeführt werden kann, obliege "dem verantwortlich handelnden Arzt und dem Votum der Ethikkommission", heißt es im Entwurf.

Der Gesetzentwurf wurde vom Gesundheitsausschuss auf Antrag der Gruppe dahingehend geändert, dass die Bundesregierung "durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates" Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren einschließlich der Qualifikation der dort tätigen Ärzte regelt. In der Rechtsverordnung seien ferner die Details "zur Einrichtung, Zusammensetzung, Verfahrensweise und Finanzierung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik" festzulegen.

Vorgesehen ist zudem, dass die Regierung alle vier Jahre einen Bericht über die Erfahrungen mit der PID vorlegt, der unter anderem Auskunft über die Zahl der jährlich vorgenommenen Gentests an Embryonen enthält. Somit werde das Parlament in die Lage versetzt, "langfristige Entwicklungen nachzuvollziehen".