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Ungebetene Anrufe stoppen

01.08.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

Telefonwerbung

Die Bürger sollen nach Meinung des Bundesrates besser gegen unerlaubte Telefonwerbung geschützt werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/6482) vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Daher soll dem Bundesrat zufolge die Wirksamkeit telefonischer Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen grundsätzlich an eine "formbedürftige Bestätigung" gebunden werden. Das hieße, es würde einer schriftlichen Wiederholung der Bestellung bedürfen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass Anfang August 2009 das Gesetz schon einmal verschärft worden sei. Angesichts der "ungeschmälert großen Zahl der Betroffenen" erwiesen sich die derzeit geltenden Bestimmungen aber als unzureichend.

In ihrer Stellungnahme schreibt die Bundesregierung, sie unterstütze das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen. Neben einer wirksameren Strafverfolgung könnten dazu auch weitere gesetzgeberische Schritte nötig sein, räumt die Regierung ein. Gleichzeitig mahnt sie aber "passgenaue Lösungen" an, damit "der Regelungsaufwand für alle Marktbeteiligten in einem angemessenen Verhältnis zur rechtspolitischen Zielsetzung steht". So bezeichnet sie zum Beispiel die vom Bundesrat vorgeschlagene Bestätigungslösung als "schwer handhabbar" und sieht auch an anderen Stellen des Entwurfs Nachbesserungsbedarf.