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Schutz für Informanten

01.08.2011
2023-08-30T12:16:47.7200Z
1 Min

Verbraucher

Die Bedeutung von Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt werden. Hinweisgeber, so genannte Whistelblower, sollen geschützt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/6492).

Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Darin soll unter anderem eine positive kulturelle Einstellung und gesellschaftliche Anerkennung gegenüber Whistleblowern gefördert werden und deren Tätigkeit von der Diffamierung als Denunzianten befreit werden.

Das Gesetz solle vor allem jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten. Dazu sollen auch Personen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel Berater sowie Leiharbeiter gehören. Im Gesetz soll Whistleblowing definiert werden als gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren, die eine Bedrohung für Gesundheit, Leben, Freiheit, Umwelt oder andere berechtigte Interessen des Einzelnen oder Gesellschaft darstellen. Zudem fordern die Abgeordneten, dass anonymes Whistleblowing ermöglicht wird. Die Identität von Hinweisgebern solle geschützt und vertraulich behandelt werden.

Unterdessen stärkte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Rechte der Hinweisgeber. Einer Berliner Altenpflegerin, die die Zustände in ihrer Einrichtung öffentlich gemacht hatte und der deshalb gekündigt worden war, sprach das Gericht Schmerzensgeld zu. Die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Recht der Meinungsfreiheit.