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Kurz notiert

29.08.2011
2023-08-30T12:16:47.7200Z
2 Min

Regierung gegen Änderungen bei Visa-Warndatei

Die Bundesregierung will den Straftatenkatalog der geplanten Visa-Warndatei nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen ergänzen. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf über die Errichtung der Visa-Warndatei (17/6643) hervor. Danach hatte der Bundesrat darauf verwiesen, dass bei den aufgeführten Straftaten der Punkt "unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc." fehle. In ihrer Gegenäußerung betont die Regierung, aus ihrer Sicht sei die Ergänzung des Straftatenkatalogs um entsprechende Verurteilungen nicht erforderlich. Die Visa-Warndatei solle in erster Linie der Vermeidung von Visummissbrauch dienen. In ihr sollen Daten zu Personen gespeichert werden, die wegen "einer der für das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten" verurteilt worden sind.

Versicherungspflicht soll vereinheitlicht werden

Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll einheitlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und der Arbeitsförderung geregelt werden. Wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze (17/6764) hervorgeht, sollen die Teilnehmer den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden. Zu dem umfangreichen Maßnahmenpaket gehört zudem der Verzicht auf das Versenden einer Rentenanpassungsmitteilung, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der Rentenwert nicht erhöht hat. Im Sechsten Sozialgesetzbuch soll klargestellt werden, dass eine Erstattungspflicht des Bundes für Rentenversicherungsbeiträge an die Träger der Einrichtungen nur für die im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt tätigen behinderten Menschen besteht.

Parlament muss Ausnahme genehmigen

Die Bundesregierung hat die Entsendung von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in den Aufsichtsrat der Russisch-Deutschen Energie-Agentur beschlossen. Dies geht aus ihrem Antrag "Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung" (17/6670) hervor. Danach soll der für die Entsendung erforderliche Bundestagsbeschluss über die Ausnahme in der nächsten Sitzung des Parlaments herbeigeführt werden.