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Kurz notiert

29.08.2011
2023-08-30T12:16:47.7200Z
12 Min

Übersicht ausgewählter Terroranschläge mit islamistischem Hintergrund seit 1993:

26. Februar 1993

Bei einem Bombenanschlag auf das World Trade Center in New York sterben sechs Menschen, mehr als 1.000 werden verletzt. Der Anschlag wird mit der terroristisch-islamistischen Organisation Al-Qaida in Verbindung gebracht.

7. August 1998

Die US-Botschaften in Daressalam (Tansania) und Nairobi (Kenia) werden Ziel von Anschlägen. 223 Menschen sterben, mehr als 4.000 werden verletzt. Die Anschläge werden regionalen Al-Qaida-Strukturen zugeschrieben.

11. September 2001

Bei mehreren Anschlägen auf die USA werden rund 3.000 Menschen getötet und etwa 6.000 verletzt.

8.45 Uhr (Ortszeit):

Ein Flugzeug rast in den Nordturm des World Trade Center in New York.

9.05 Uhr:

Ein weiteres Flugzeug fliegt in den Südturm.

9.39 Uhr:

Ein drittes Flugzeug stürzt in Washington in das Pentagon, den Sitz des US-Verteidigungsministeriums.

10.05 Uhr:

Der Südturm bricht zusammen.

10.10 Uhr:

Südöstlich von Pittsburgh im Bundesstaat Pennsylvania stürzt ein viertes Flugzeug ab. Berichten zufolge sollte es Camp David oder das Weiße Haus treffen.

10.28 Uhr:

Der Nordturm stürzt ein.

11. April 2002

Bei einem Anschlag auf eine Synagoge auf der tunesischen Insel Djerba kommen 21 Personen ums Leben, 24 Menschen werden verletzt. Al-Qaida bekennt sich im Juni 2002 zu dem Anschlag.

12. Oktober 2002

In Kuta auf der Insel Bali (Indonesien) sterben rund 200 Menschen bei einem Anschlag auf eine Diskothek und ein Café. Mehr als 330 werden verletzt. Verantwortlich sein soll Al-Qaida.

28. November 2002

Bei einem Selbstmordanschlag auf ein Hotel in Mombasa in Kenia sterben 16 Menschen. 80 werden verletzt. Das Hotel wurde überwiegend von israelischen Touristen besucht. Hinter dem Anschlag wird Al-Qaida vermutet.

16. Mai 2003

In Casablanca (Marokko) werden 41 Personen durch verschiedene Sprengsätze getötet, 100 werden verletzt. Verantwortlich sein soll eine nordafrikanische Terrorzelle der Al-Qaida.

5. August 2003

Im indonesischen Jakarta verüben Terroristen, die in Verbindung zu Al-Qaida stehen, einen Bombenanschlag auf ein Hotel. Bei diesem Angriff sterben 13 Menschen, rund 150 werden verletzt.

11. März 2004

191 Tote und rund 1.600 Verletzte - das ist die Bilanz der Sprengstoffanschläge auf vier Pendlerzüge in Madrid. Nachdem die Vereinten Nationen zunächst die ETA hinter den Anschlägen vermuteten, werden schließlich 21 Mitglieder einer islamistischen Zelle mit Kontakt zu Al-Qaida verurteilt.

7. Juli 2005

Bei Selbstmordanschlägen auf einen Bus und drei Metro-Züge in London werden 56 Menschen getötet, weitere 528 verletzt. Die britische Regierung vermutet, dass die vier verantwortlichen Terroristen einen islamistischen Hintergrund hatten.

2. Juni 2008

Einem Bericht der UN-Menschenrechtskommission zufolge führte die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung im Februar 2008 zu einem Anstieg terroristischer Drohungen gegenüber Dänemark. Im Juni wird die dänische Botschaft in Islamabad in Pakistan angegriffen. Acht Menschen sterben bei dem Selbstmordanschlag.

25. bis 29. November 2008

Die Stadt Mumbai in Indien ist Ziel von Geiselnahmen und Bombenanschlägen der pakistanischen islamistischen Organisation Lashkar-e-Taiba ("Armee der Reinen"). 172 Menschen sterben, 295 werden verletzt.

28. Mai 2010

Nach UN-Angaben kommen mindestens 70 Menschen bei Angriffen auf zwei Moscheen im pakistanischen Lahore ums Leben. Mehr als 110 werden verletzt. Die Verantwortlichen sollen in Verbindung zu den Taliban und Al-Qaida stehen.

Die Flugzeugentführer

19 Männer waren an der Entführung der Flugzeuge beteiligt. Vier von ihnen gelten als Haupttäter, die die Maschinen gesteuert haben sollen: Der Ägypter Mohammed Atta gilt als Entführer und Pilot des American Airline Flugs 11 und steuerte das Flugzeug in den Nordturm des World Trade Center. Als Pilot des United Airlines Flugs 175, der den Südturm traf, gilt Marwan al-Shehhi, der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geboren wurde. Der aus Saudi-Arabien stammende Hani Handschur gilt bei den US-Behörden als Anführer der Terrorzelle, die eine Boeing 757 ins Pentagon steuerte. Der Libanese Ziad Jarrah soll das vierte entführte Flugzeug gesteuert haben, das über Shanksville abstürzte. Sowohl Atta, Jarrah als auch al-Shehhi hatten vor dem Attentat in Hamburg gelebt und dort die Anschläge geplant.

Die Drahtzieher

Am 2. Mai dieses Jahres wurde Osama bin Laden in Abbottabad in Pakistan von US-Spezialkräften getötet. Der Anführer des Terrornetzwerks Al-Qaida galt als meistgesuchter Mann der Welt. Der als Planer der Anschläge vom 11. September geltende Pakistaner Chalid Scheich Mohammed wurde bereits im März 2003 in Pakistan festgenommen. Der vermutlich 46-Jährige, der unter mindestens 27 verschiedenen Namen bekannt ist, lebte Mitte der 1980er-Jahre in den USA und ging dann nach Afghanistan, Bosnien und auf die Philippinen, um muslimische Kämpfer zu unterstützen. Er wird nicht nur für die Planung der Flugzeugentführungen verantwortlich gemacht, sondern auch für den ersten Anschlag der Al-Qaida auf das World Trade Center 1993, die Ermordung des US-Journalisten Daniel Pearl und die Anschläge auf Bali und in Istanbul 2002 und 2003.

Auch Ramzi Binalshibh, der neben Mohammed Atta als Führungsfigur der Hamburger Terrorzelle gilt, wurde im September 2002 in Pakistan festgenommen und wird derzeit in Guantanamo gefangen gehalten. Auch der Ägypter Mohammed Atef wird für die Planung der Anschläge verantwortlich gemacht. Er gehörte zur Führung der ägyptischen Terrororganisation Al-Dschihad und schloss sich Al-Qaida Anfang der 1990er-Jahre an. Atef wurde bei einem US-Raketenangriff in Afghanistan getötet.

Der deutsche Staatsbürger syrischer Herkunft Muhammad Haidar Zammar soll die Attentäter von 9/11 rekrutiert haben. Zammar wurde Ende 2001 in Marokko festgenommen und an die CIA übergeben, die ihn vermutlich nach Syrien brachte. Dort wurde er 2007 wegen der Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt.

Prozesse

Bislang wurden in Deutschland zwei Prozesse gegen vermeintliche Beihelfer der Anschläge geführt: Im Februar 2003 verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg den Marokkaner Mounir al-Motasssadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in 246 Fällen zu einer 15-jährigen Haftstrafe. Dieses Urteil wurde im März 2004 durch den Bundesgerichtshof aufgehoben, im Januar 2007 aber erneut bestätigt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde Motassadeqs 2007 ablehnte, stehen ihm in Deutschland keine rechtlichen Möglichkeiten mehr zur Verfügung.

Ebenfalls in Hamburg stand von 2003 bis 2004 der Marokkaner Abdelghani Mzoudi vor Gericht. Das Oberlandesgericht Hamburg sprach ihn schließlich frei. Mzoudi hatte eingeräumt, mit Mohammed Atta befreundet gewesen zu sein, bestritt aber, von den Anschlagsplänen gewusst zu haben.

In den USA wurde im Mai 2006 der Franzose marokkanischer Herkunft Zacarias Moussaoui nach seinem Geständnis, an der Planung der Anschläge beteiligt zu sein, zu lebenslanger Haft verurteilt.

Aussicht

Die USA bereiten sich derzeit auf den größten Terrorprozess gegen die Drahtzieher der Anschläge vor. So sollen Chalid Scheich Mohammed und seine Helfer Ramzi Binalshibh, Ali Abdel Asis Ali, Mustafa Ahmed al-Hawsawi und Walid bin Attasch angeklagt werden. Im April 2011 entschied die US-Regierung, dass sie sich vor einem Militärtribunal im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba verantworten müssen. Alle fünf Terroristen haben angekündigt, sich schuldig bekennen zu wollen. Beobachter schließen daraus, dass sie schnell zum Tode verurteilt und so zu Märtyrern des islamistischen Kampfes werden wollen.

Nach dem 11. September 2001 wurden in Deutschland zahlreiche Gesetze verabschiedet, die auf den Terroranschlag zurückgingen. Eine Übersicht.

Sicherheitspaket I

Nach dem 11. September reagierten Bundesregierung und Parlament schnell: Am 9. November 2001 wurde das Religionsprivileg aus dem Vereinsrecht gestrichen und der Paragraf 129 b ins Strafgesetzbuch eingefügt. Damit ist die Mitgliedschaft in und die Unterstützung von terroristischen Vereinigungen auch dann strafrechtlich verfolgbar, wenn diese nicht in Deutschland ansässig sind. Gleichzeitig wurden Tabak- und Versicherungssteuer für Sicherheitsaufgaben erhöht.

Terrorismus-Bekämpfungsgesetz

Am 14. Dezember 2001 verabschiedete der Bundestag ein zweites Sicherheitspaket. Es sollte den Informationsfluss zwischen unterschiedlichen Behörden verbessern und die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden ausbauen, um etwa die Einreise extremistischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern. Die Verfassungsschutzbehörden erhielten die Möglichkeit, bei Banken oder Luftfahrtunternehmen Kundendaten anzufordern. Ein Teil der Regelungen des Gesetzes war zunächst auf fünf Jahre befristet. Das Terrorismusbekämpfungs-Ergänzungsgesetz, das am 10. Januar 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, verlängerte diese Befugnisse um weitere fünf Jahre.

Im Juni 2011 hat sich die Regierung auf eine erneute Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um vier Jahre verständigt (s. Gastkommentare auf Seite 2). Dabei sollen die Möglichkeiten, Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer einzuholen, auslaufen. Gleichzeitig ist geplant, dass die Geheimdienste Flugdaten künftig zentral bei den Buchungssystemen der Flugbetreiber abfragen dürfen und zudem auch Kontostammdaten anfordern können, ohne vorher die entsprechende Bank befragen zu müssen.

Behördengründungen

Zum 1. Mai 2004 wurden die Aufgaben der Zentralstelle für Zivilschutz auf das neue Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verlagert. Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Berlin nahm im Dezember 2004 die Arbeit auf und soll seither "Analysespezialisten des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz" zentral zusammenführen. Eingebunden sind auch Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzämter der Länder, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und der Militärische Abschirmdienst.

Luftsicherheitsgesetz

Am 15. Januar 2005 trat das umstrittene Luftsicherheitsgesetz in Kraft. Es sollte Anschläge wie den vom 11. September verhindern, indem es als letzte Maßnahme den Abschuss einer gekidnappten Maschine erlaubte. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Februar 2006, dass diese Ermächtigung nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz. Das Gesetz ist damit nichtig.

Gemeinsame-Dateien-Gesetz

Am 1. Dezember 2006 stimmte der Bundestag dem Gemeinsame-Dateien-Gesetz zu. Dieses lieferte die Grundlage zur Schaffung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei verschiedener Ermittlungsbehörden. Die Datei enthält zusätzlich zu Angaben wie Namen, Alter und Geschlecht auch Telefon- und Bankverbindungen, Religionszugehörigkeit und besuchte Orte sowie Angaben zu bestimmten Gruppierungen, die zur Abwehr einer akuten Gefahr weitergegeben werden dürfen. Kritiker befürchten, dass so die grundgesetzlich gebotene Trennung von Polizei und Geheimdiensten hinfällig wird.

Vorratsdatenspeicherung

Am 9. November 2007 wurde das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" beschlossen, das die Vorratsdatenspeicherung zuließ. Damit wurden Anbieter von Telefondiensten verpflichtet, mindestens sechs Monate lang verschiedene Verbindungsdaten zu speichern und Behörden für die Strafverfolgung Auskunft zu erteilen. Im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht die Regelung; im Juni 2011 stellte Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen neuen Entwurf vor, nach dem Daten nur nach einem konkreten Anfangsverdacht gespeichert werden sollen.

Ulrich Schäfer, Wirtschaftsjournalist und Ressortleiter bei der "Süddeutschen Zeitung", glaubt, zehn Jahre nach den Anschlägen des 11. Septembers die wahren Motive und Ziele des islamistischen Terrorismus zu enthüllen: Die "Gotteskrieger" wollen unter dem Deckmantel ihrer religiösen Rhetorik den Wohlstand der westlichen Industriegesellschaften zerstören. Der von Al-Qaida und Osama bin Laden ausgerufene "Heilige Krieg" sei in Wahrheit ein bedingungslos geführter Wirtschaftskrieg. Vor allem Deutschland und sein Wohlstand seien durch den Terrorismus gefährdet, denn als ausgewiesene Exportnation hänge kaum eine andere westliche Gesellschaft so stark von der Globalisierung und offenen Märkten ab.

Schäfer will "wachrütteln und zeigen, worum es den Terroristen tatsächlich geht". Sein Buch sei"schonungslos", meint er betonen zu müssen. Den Medien und der Politik in Deutschland wirft er vor, den Ernst der Lage zu verschleiern und zu vertuschen: "Sie wiegen uns in Sicherheit, sie reden die Gefahren klein." Und sie seien nicht bereit, hinter den islamistischen Terroristen die Wirtschaftskrieger zu sehen, die gezielt den Kapitalismus, "die moderne Religion des Westens", angreifen.

Besonders kontrovers dürften die Thesen des Autors in Bezug auf die Hintergründe der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise vom Herbst 2008 diskutiert werden. Schäfer macht den islamistischen Terror als Auslöser der US-Bankenkrise aus. Dieser habe die Industrienationen genötigt, sich massiv zu verschulden. Der Terror von Al-Qaida sei letztlich verantwortlich für die US-Politik des "billigen Geldes", der "hemmungslosen Verschuldung" des Landes sowie die Kriege im Irak und in Afghanistan. Nach seiner Lesart spielen die "fahrlässigen Banker", "sorglosen Aufseher", "blauäugigen Politiker" und "gierigen Anleger" dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Die Anschläge vom 11. September seien der Auftakt zur Wirtschafts- und Finanzkrise gewesen.

Um es deutlich zu sagen: Dieses Buch muss man nicht gelesen haben.

Ulrich Schäfer:

Der Angriff. Wie der islamistische Terror unseren Wohlstand sprengt.

Campus Verlag, Frankfurt/M. 2011; 312 S., 19,99 €

Der Journalist Michael Jürgs hat ein informatives und empfehlenswertes Sachbuch über das Bundeskriminalamt (BKA), seine Geschichte, seine Struktur und seine Ermittler vorgelegt. Besonders spannend sind jedoch weniger jene Kapitel, in denen er über den aktuellen Stand der Kriminalistik, den Kampf gegen digitale Bankräuber oder über die Verfolgung von Waffenhändlern und Kinderschändern berichtet. Vielmehr wecken vor allem die Geschichten rund um den RAF-Terrorismus die Aufmerksamkeit.

Über die linksextremistischen Terroristen gebe es bereits viele Bücher und Filme, schreibt Jürgs. Weniger hingegen wisse man über die Opfer, wie etwa den Treuhandchef Detlev Rohwedder und seine Frau Hergard. Mit ihr sprach Jürgs über die Pannen des BKA bei der Fahndung nach den Mördern ihres Mannes. Auch der 22-jährige Kommissar Michael Newrzella, das letzte Opfer der RAF, sei "genauso vergessen wie viele andere Beamte, die in Zeiten des deutschen Herbstes im Dienst von Mitgliedern der RAF erschossen wurden".

Ausführlich beschreibt Jürgs die BKA-Legende Horst Herold: Er war von 1971 bis 1981 Präsident des BKA und in dieser Zeit der "Mann, den die RAF hasste". Aus Sicherheitsgründen musste er sein Haus auf dem Gelände einer Bundeswehrkaserne errichten. Dort lebt er seit seiner Pensionierung. Dank der von ihm gegen heftige Widerstände eingeführten Rasterfahndung konnte vielen Terroristen das Handwerk gelegt werden. Er weigerte sich, die RAF-Terroristen als "politische Kämpfer" und folglich als "politische Gefangene" zu betrachten. Für den BKA-Chef waren sie "schlichte Kriminelle". Die Triebkraft für ihren "Entschluss, in den Untergrund zu gehen, um zu morden, war ihr unbändiger, alles ausfüllender Hass auf das Bestehende", erzählt Herold. Das Motiv der selbsternannten Revolutionäre sei es gewesen, das Volk von der "kapitalistischen Unterdrückung" zu befreien. Herold hält entgegen: "Doch das wollte schon deshalb nicht befreit werden, weil es gar nichts von der ihm angeblich widerfahrenen Unterdrückung spürte."

Michael Jürgs:

BKA. Europol. Scotland Yard. Die Jäger des Bösen.

C. Bertelsmann, München 2011; 351 S., 19,99 €