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»Man fühlt sich wie eine Bittstellerin«

HEPATITIS C Gesundheitsausschuss debattiert über bessere Regelungen für Opfer aus DDR

04.10.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
2 Min

Gabriele Deuse hat sich wie etwa 3.000 andere Frauen in der DDR in den Jahren 1978 und 1979 mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) infiziert - unverschuldet, denn nach der Geburt ihres Kindes wurden sie wegen einer Rhesusfaktor-Unverträglichkeit mit verseuchten Anti-D-Immunglobulinen behandelt. Das menschliche Leid, das diesen Hepatits-C-Infizierten wegen ihrer Krankheit und langjähriger Verfahren beim Ringen um finanzielle Unterstützung widerfährt, wurde in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am vergangenen Mittwoch deutlich: "Man fühlt sich wie ein Bittstellerin", sagte Deuse, die auch für den Deutschen Verein für HCV-Geschädigte arbeitet. HCV ist die Abkürzung für das Hepatitis-C-Virus.

Die Linksfraktion will nun mit einem Gesetzentwurf (17/5521) die Beweislast für die Betroffenen im Anti-D-Hilfegesetz umkehren. Das Anfang des Jahres 2000 in Kraft getretene Gesetz umfasst für HCV-Infizierte neben Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung Hilfen als Einmalzahlung und monatliche Rente je nach Ausmaß der Schädigung. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion würden finanzielle Hilfen in Zukunft nur dann nicht gewährt, wenn die Infektion als Ursache weiterer Krankheiten auszuschließen ist. Oft sei gerade bei Patienten mit einer Vielzahl von Krankheiten eine Zuordnung der Schädigungen zur Infektion durch den Gutachter nur schwer möglich. "Der Befund bezieht sich oft nur auf die Leber und nicht den gesamt Patienten", sagte der Einzelgutachter Elmar Lersch, der auch den Deutschen Verein HCV-Geschädigter vertrat.

Im Laufe der Anhörung wurde deutlich, dass es für die Hepatitis-C-Fälle zu wenige spezialisierte Gutachter gibt. Letztlich seien nur Hepatologen, also Leberexperten in der Lage, die Situation der Erkrankten richtig einzuschätzen, waren sich der Vertreter der Bundesärztekammer (BÄK), Michael Roggendorf, und der Vertreter der Deutschen Leberhilfe, Bernd Kronenberger, einig. Die Deutsche Leberhilfe, die den Antrag der Linken unterstützt, tritt zudem für eine "Überarbeitung der gutachterlichen Kriterien ein".

Mittlerweile ist es gelungen, die eindeutige Infektion der Frauen durch dasselbe Virusisolat nachzuweisen. Das bedeutet, dass Frauen, die an der chronischen Hepatitis C leiden, durch Untersuchungen der maßgeblichen Infektionsquelle zugeordnet werden können. Deshalb lehnt die BÄK den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

Ungleichbehandlung

Andere Ablehnungsgründe brachten der Deutsche Anwaltverein (DAW) und der Deutsche Richterbund vor. Die Beweislastumkehr habe "eine Ungleichbehandlung anderer Patientengruppen zur Folge", sagte Professor Hermann Plagemann vom DAW. Die Anhörung drehte sich daher auch immer wieder um die Frage, ob und wie man Spätschäden auf die damalige Hepatitis-C-Infektion zurückführen kann. Als Beispiel dafür nannte Roggendorf die Depression. Annette Rollmann z