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Wohl des Kindes hat Vorrang

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
1 Min

FAMILIE

Das von der Bundesregierung vorgelegte Bundeskinderschutzgesetz stößt bei Experten überwiegend auf Zustimmung. Kritisch wird allerdings die Finanzierung und die mangelnde Einbeziehung des Gesundheitswesens berurteilt. Der Familienausschuss hatte am vergangenen Montag Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf (17/6256) geladen. Mit dem Gesetz will Familienministerin Kristina Schröder (CDU) die Arbeit aller Akteure im Kinder- und Jugendschutz vernetzen sowie die präventiven Maßnahmen und Interventionsmöglichkeiten stärken, um Kinder besser vor Verwahrlosung und Missbrauch zu schützen.

Der Erfolg des Gesetzes werde mit seiner Finanzierung stehen und fallen, prophezeite Birgit Zeller von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Auch Jörg Frees mahnte im Namen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine faire Kostenregelung zwischen Bund, Ländern und Kommunen an. Die veranschlagten Kosten für die Landes- und Kommunalhaushalte von jährlich zunächst 90 und später 64 Millionen Euro seien "nicht transparent und nachvollziehbar gerechnet", kritisierte Zeller.

Auf Unverständnis bei den Experten stieß die Nichtbeteiligung des Gesundheitswesens. So sollten Leistungen, die der Gesundheitsprävention dienen, von den Krankenkassen übernommen werden. Das System der Familienhebammen, das die Regierung von 2012 bis 2015 mit jährlich 30 Millionen Euro ausbauen will, wurde von den Sachverständigen überwiegend gelobt. Der Kinderpsychiater Jörg Fegert von der Universität Ulm warnte allerdings davor, diese als eine Art "Wunderwaffe" anzusehen und zu überfordern. Uneingeschränkt einig waren sich die Experten, dass im Zentrum aller Überlegungen das Wohl und die Rechte der Kinder stehen müssten.