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Die (un)begrenzte Chance

Arbeitsmarkt Streit um befristete Beschäftigung

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Die Koalitionsfraktionen waren sich einig, die Oppositionsfraktionen waren es auch. Nur vereinbaren ließen sich beide Standpunkte nicht, als am vergangenen Donnerstag drei arbeitsmarktpolitische Anträge von SPD (17/1769), Bündnis 90/Die Grünen (17/2922) und Die Linke (17/1968) zur abschließenden Beratung im Bundestag standen und schließlich mit schwarz-gelber Stimmenmehrheit abgelehnt wurden.

SPD, Grüne und Linke fordern eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, konkret die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen. Diese Möglichkeit hatte die rot-grüne Bundesregierung durch die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2001 erheblich erleichtert.

Das lobte auch Matthias Zimmer von der CDU. Die sachgrundlose Befristung sei das richtige Instrument für Firmen, auf eine schwankende Auftragslage zu reagieren und biete Arbeitslosen eine Perspektive.

Klaus Barthel (SPD) sah dagegen "Gründe genug" für eine Kehrtwende: Solche Verträge verwandelten zunehmend sichere Arbeitsplätze in unsichere und führten zu einer "Verwilderung der Sitten auf dem Arbeitsmarkt". Wer ständig Angst um seinen Job habe, nimmt alle Zumutungen hin.

Heinrich Kolb (FDP) kritisierte das als Schwarzmalerei und stellte fest: "Wir wollen, dass Menschen auch künftig eine Chance auf Arbeit haben und deswegen setzen wir weiter auf den Mix unterschiedlicher Beschäftigungsformen."

Klaus Ernst (Die Linke) warf der Koalition vor: "Sie wollen eine Deregulierung der Arbeitsmärkte, um die Löhne weiter zu senken." Aber Arbeit habe auch etwas mit Würde zu tun. Und die entstehe dann, wenn jemand abgesichert und kein Freiwild ist.

Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen) räumte ein: "Wir haben damals geglaubt, dass eine sachgrundlose Befristung eine Brücke in dauerhafte Beschäftigung ist, aber wir haben uns getäuscht." Heute stellten Firmen auch ohne Not Menschen nur befristet ein.

Aus einem Bericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom April dieses Jahres geht hervor, dass sich die Zahl der befristeten Arbeitsverträge von 1996 bis 2010 von 1,3 auf über 2,5 Millionen fast verdoppelt hat. Mittlerweile erfolge fast die Hälfte aller Neueinstellungen auf Basis eines befristeten Vertrages. Gesellschaftliche Teilhabe hänge jedoch von einer stabilen Erwerbsintegration ab, warnt das IAB.