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Instrumente zur Stabilisierung

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
3 Min

EFSF

Mit der Zustimmung des Bundestages zur Erweiterung der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), die umgangssprachlich unter dem Begriff "Euro-Rettungsschirm" bekannt ist, ist eine der wichtigsten Hürden für die weitere Stabilisierung der europäischen Währung genommen worden. Die EFSF wurde im Mai vergangenen Jahres auf Beschluss der EU-Länder gegründet, um ein wirkungsvolles Instrument zur Bekämpfung der Euro-Krise zu haben. Der Schirm kann im Krisenfall bis zu 440 Milliarden Euro an Krediten aufnehmen, um damit die Zahlungsfähigkeit von kriselnden Euroländern zu sichern. Falls Euroländer keine Kredite mehr zu tragfähigen Zinsen erhalten, können sie aus dessen am Kapitalmarkt beschafften Mitteln Kredite erhalten. Für die Kredite muss auch Deutschland bürgen - und zwar derzeit bis zu einer Höhe von 123 Milliarden Euro.

RATINGNOTEN

Erste Erfahrungen mit dem EFSF hatten gezeigt, dass dessen Kreditvolumen nicht ausreicht. Um die beste Ratingnote AAA zu erreichen, musste eine "Übersicherung" vorgenommen - das heißt, die Kreditobergrenze noch mehr erhöht werden. Grund ist, dass nicht alle an der ESFS beteiligten Länder wie Deutschland und Frankreich das beste AAA-Rating haben. Investoren verlangen daher eine Übersicherung, weil sie kein Geld verlieren wollen. Lag diese Übersicherung bisher bei 120 Prozent, steigt sie jetzt auf 165 Prozent. Das bedeutet: Um wie ursprünglich geplant 440 Milliarden Euro an Krediten vergeben zu können, muss der Schirm mit einer Kreditaufnahmeermächtigung in Höhe von 780 Milliarden Euro ausgestattet werden. Der deutsche Bürgschaftsanteil steigt dadurch von 123 auf 211 Milliarden Euro. In dieser Summe sind keine Zinsen und Kosten enthalten, so dass die finanziellen Verpflichtungen Deutschlands im Falle der Fälligkeit der Bürgschaften weit höher sein können.

STAATSANLEIHEN

Die Finanzstabilisierungsfazilität soll in Not geratene Euroländer unterstützen, indem sie nicht nur Kredite vergibt, sondern auch deren Staatsanleihen aufkauft. Staatsanleihen waren in der Vergangenheit bereits von der EZB aufgekauft worden. Außerdem soll der Rettungsschirm Darlehen an Staaten vergeben, deren Banken stabilisiert werden müssen. Dies kann auch Länder betreffen, die noch stabil sind, deren Banken aber durch Schieflage eines anderen Euro-Landes bedroht sind. Dies könnte theoretisch etwa für französische oder italienische Banken gelten, die stark in Griechenland engagiert sind. Allerdings sind alle Finanzhilfen an strenge Auflagen gebunden, so wie sie gerade Griechenland erfüllen muss. Hilfen gibt es auch nur bei einstimmiger Billigung durch die Euro-Länder. Das neue Griechenland-Programm von 109 Milliarden Euro soll bereits durch die veränderte Finanzstabilisierungsfazilität ausgezahlt werden.

PERMANENTER SCHIRM

Daneben sind noch der Internationale Währungsfonds (IWF) mit bis zu 250 Milliarden Euro und der von der Europäischen Union betriebene Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der bis zu 60 Milliarden Euro ausgeben kann, an der Hilfe für Euroländer beteiligt. EFSM und EFSF sollen zum Juli 2013 aufgelöst und durch den vergleichbar operierenden permanenten Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt werden. Für diesen Fonds wird Deutschland nicht nur Bürgschaften übernehmen, sondern - wie die anderen Teilnehmerländer auch - eine Bareinlage leisten können. Erwartet werden 20 Milliarden Euro in mehreren Jahresraten, die durch eine höhere Schuldenaufnahme finanziert werden sollen.