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Terror bleibt im Visier

INNERE SICHERHEIT Zehn Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschließt der Bundestag erneut eine Verlängerung der zusätzlichen Befugnisse deutscher…

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
3 Min

Was noch in der ersten Hälfte dieses Jahres für langen Streit im schwarz-gelben Regierungslager gesorgt hatte, fand am vergangenen Donnerstag einen wenig spektakulären Abschluss: die Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze, die es den Nachrichtendiensten ermöglichen, bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen Auskünfte über Terrorverdächtige einzuholen. Erst in den Abendstunden wurden der Tagesordnungspunkt im Plenum aufgerufen, die Reden zu Protokoll gegeben und der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6925, 17/7513) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der oppositionellen Sozialdemokraten verabschiedet, während Links- und Grünen-Fraktion dagegen votierten.

Mehr parlamentarische Kontrolle

Damit sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vorgesehenen Evaluierung der nach "9/11" erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Sie sind bislang bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet und werden nun mit Ausnahme bestimmter Regelungen um weitere vier Jahre verlängert. Neu eingeführt wird zudem für die Nachrichtendienste des Bundes die Möglichkeit der zentralen Datenabfrage bei Computerreservierungen für Flüge. Auch wird ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht.

Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten "in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden" wird wieder auf zehn Jahre verkürzt. Ferner wird zum Schutz der Betroffenen ausdrücklich verboten, sie auf Grund des Auskunftsersuchens zu benachteiligen, beispielsweise Bankkunden durch eine Kündigung der Bankverbindung. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle wird die Mitwirkung der sogenannten G10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Fluglinien und von Unternehmen der Finanzbranche ausgeweitet.

Änderung im Ausschuss

Einen Tag vor der Abstimmung hatte der Innenausschuss noch auf Antrag der Koalition Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen. Danach wird künftig für die Erhebung von Vertragsdaten bei Telediensten im Zusammenhang mit einem Terrorverdacht eine Mitteilungspflicht an den Betroffenen festgeschrieben.

Der CDU-Innenexperte Clemens Binninger sieht in der Verlängerung der Regelungen einen "wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit". Er verweist darauf, dass die Auskunftsbefugnisse im Bereich der Telekommunikation, der Flugbuchungen und des Geldverkehrs für die Nachrichtendienste von besonderer Bedeutung seien. Die Befugnisse seien oftmals der einzige Ansatz für die Sicherheitsbehörden, um Terrornetzwerke oder Einzeltäter zu entdecken, betont Binninger und verweist darauf, dass von diesen Maßnahmen lediglich Terrorverdächtige betroffen seien, "bei denen tatsächliche Anhaltspunkte und Tatsachen für diesen Verdacht vorliegen".

Für FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz ist das neue Gesetz "ein Erfolg für Freiheit und Sicherheit". Die Nachrichtendienste könnten ihre erfolgreiche Arbeit gegen den Terrorismus fortsetzen, doch würden die Grundrechte "mehr geachtet als vorher". Piltz wendet sich zugleich gegen Kritik, die Veränderungen bei der Abfrage von Fluggastdaten und Bankkontostammdaten seien Verschärfungen: "Statt die personenbezogenen Daten von Terrorverdächtigen x-mal bei verschiedenen Fluggesellschaften abzufragen, wird nun eine Abfrage im Flugbuchungssystem gemacht, um dann gezielter zu ermitteln. Das ist im Grunde sogar grundrechtsschonender", argumentiert sie.

Dem hält der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland entgegen, dass der Zugriff auf Buchungssysteme und zentrale Bankdaten beim Finanzministerium die Bildung umfassender Persönlichkeitsprofile ermögliche. Dies verbiete das Grundgesetz. Wieland bemängelt zudem, dass die Evaluierung "eindeutig nach den Interessen der Sicherheitsbehörden" ausgerichtet worden sei.

Auch Petra Pau von der Linksfraktion moniert, die bislang geltenden Regelungen seien nicht durch unabhängige Gutachter evaluiert worden. Da die "zugesagte unabhängige Evaluierung" nicht stattgefunden habe, gebe es "keinen sachlichen Grund, die Laufzeit der Gesetze erneut zu verlängern und sie auch noch anzureichern".

Kritik an der Evaluierung kommt auch vom SPD-Parlamentarier Frank Hofmann. Sie sei "nur für das Jahr 2009 gemacht worden", obwohl eindeutig vorgeschrieben sei, "dass der gesamte Auswertungszeitraum betrachtet werden muss". Auch seien wissenschaftliche Sachverständige "nur für die Überprüfung der Methoden, nicht der Inhalte eingesetzt" worden. Zugleich begrüßt Hofmann, dass die Koalition "die Benachrichtigungspflichten bürger- und grundrechtsfreundlicher gestaltet hat".

Kritik zurückgewiesen

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), verteidigt die Evaluierung: Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik seien in solchem Umfang Sicherheitsgesetze und -strukturen auf den Prüfstand gestellt worden wie in dieser Wahlperiode. Auch sei anders als behauptet externer Sachverstand eingeholt worden, "der über den im Gesetz vorgesehenen hinausging". Kritik, die Evaluierung sei nicht ausreichend, sei "weder quantitativ noch qualitativ haltbar".