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Großzügige Regelung gefordert

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
2 Min

BLEIBERECHT

Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen auf eine neue Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langer Aufenthaltsdauer in Deutschland. Der Bundestag überwies die beiden Anträge (17/7459 und 17/7463) am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss. In ihren Vorlagen weisen die Abgeordneten beider Fraktionen darauf hin, dass in Deutschland rund 90.000 Menschen geduldet lebten, davon mehr als 50.000 bereits länger als sechs Jahre.

Die Linksfraktion verlangt von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs, "der eine großzügige und humanitäre Bleiberechtsregelung vorsieht". Sie soll dem Antrag zufolge Menschen nach spätestens fünfjähriger Aufenthaltsdauer "ohne wesentliche zusätzliche Bedingungen" ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren. Bei Familien mit Kindern soll dies laut Vorlage nach drei Jahren der Fall sein und "bei besonders schutzbedürftigen Personen auch früher".

Zugleich soll sich die Regierung nach dem Willen der Linksfraktion im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine Übergangsregelung für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" einsetzen. Die Abgeordneten wollen verhindern, dass diese Menschen zum Jahreswechsel in den Status der Duldung zurückfallen beziehungsweise abgeschoben werden.

Auch die Grünen machen in ihrem Antrag darauf aufmerksam, dass vielen Menschen, die derzeit nur über eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" verfügten, mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung der Innenminister Ende 2011 ein Ende ihres vorläufigen Bleiberechts und der "Rückfall in die Duldung" drohe. Die Grünen-Abgeordneten pochen in ihrem Antrag auf eine "wirksame und stichtagsunabhängige" Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz. Dazu solle die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Antrag.

Nach dem Willen der Grünen soll einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich "seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat". Lebt er mit minderjährigen Kindern zusammen, soll die Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren erteilt werden, betont die Fraktion. Besonders schutzbedürftige Personen sollen sie bereits nach zwei Jahren erhalten.