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Kick für den Kinderschutz

FAMILIE Das neue Gesetz wird von allen Fraktionen begrüßt. Die Finanzierung der frühen Hilfen bleibt aber umstritten

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
4 Min

Es ist bislang noch nicht allzu häufig vorgekommen, dass Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ein Projekt erfolgreich abschließen konnte, an dem ihre Amtsvorgängerin Ursula von der Leyen (CDU) gescheitert ist. Auch dies dürfte den sichtlichen Stolz Schröders erklären, als der Bundestag am vergangenen Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum besseren Kinderschutz (17/6256) ohne Gegenstimmen verabschiedete. Als "Meilenstein" bezeichnete Schröder das Paket selbst und dankte allen Beteiligten für die konstruktive Debatte: Ihr Plan, Bund, Länder, Kommunen und Fachwelt an einen Tisch zu holen, sei aufgegangen.

Während von der Leyens Gesetzentwurf im Frühjahr 2009 sowohl von Opposition und Experten als vollkommen unbrauchbar verworfen worden war, konnte Schröders Ansatz offensichtlich überzeugen. Das Gesetz, das Kinder künftig besser vor Misshandlung und Vernachlässigung schützen soll, setzt vor allem auf Prävention: So sollen sich zum einen die Jugendämter besser vernetzen und nach allgemein gültigen Qualitätsstandards arbeiten. Zum anderen werden die so genannten frühen Hilfen verstärkt. Speziell ausgebildete Familienhebammen sollen sich intensiv um Eltern in schwierigen Lebenslagen kümmern; am besten schon vor der Geburt und während des ersten Lebensjahr des Kindes. Für ein entsprechendes Modellprojekt stellt der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Familienhebammen

Und genau hier liegt ein Problem, dass das Gesetz auf den letzten Metern noch scheitern lassen könnte: Wer finanziert die Arbeit der Familienhebammen, wenn das Projekt ausläuft? Eigentlich wäre das dann Sache der Länder und Kommunen - die aber sagen, dass sie das finanziell nicht stemmen können. Um wie viel Geld es geht, ist im Gesetz nachzulesen: Die Regierung geht davon aus, dass es für die Länder Aufbaukosten von jeweils rund 25 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren und jährliche Mehrkosten von rund 64 Millionen mit sich bringt. Manuela Schwesig, Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, und Irene Alt, Familienministerin in Rheinland-Pfalz, haben deshalb bereits ihren Widerspruch im Bundesrat angekündigt - und der muss dem Gesetz zustimmen, damit es wie geplant am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.

Warnung vor Blockade

In der Bundestagsdebatte gab sich Ministerin Schröder kämpferisch: Es sei "beschämend", wenn einige Länder den Versuch unternähmen, sich "auf Kosten des Kinderschutzes in den Medien zu profilieren". Wer das Gesetz jetzt blockiere, mache sich "mit schuldig", dass lange bekannte Fehler bei der Früherkennung von Misshandlungen nicht behoben werden könnten. Schröder betonte zudem, man könne durchaus über eine "Verstetigung der Hilfen durch den Bund" sprechen.

Für die Koalition unterstrich die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, im Gesetz sei verankert worden, dass nach einer Phase von vier Jahren zu prüfen, inwieweit das Projekt weiter vom Bund gefördert werden kann. Die familienpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Dorothee Bär (CSU), sagte, auch ihr wäre es lieber, wenn die Mittel für die Familienhebammen fest in den Haushalt eingestellt werden könnten und nicht über eine Projektförderung erbracht würden. Sie sei aber froh, dass das Gesetz nach einer "sechsjährigen Geschichte" nun abgeschlossen werden könne und begrüßte ausdrücklich, dass es dafür im Ausschuss keine Gegenstimme gegeben habe.

Grundsätzlich kann Schröder beim Thema Kinderschutz auf das Entgegenkommen der Opposition zählen, die auch bei der Bundestagsabstimmung nicht gegen das Gesetz votierte, sondern sich der Stimme enthielt. Einig sind sich alle darin, erschreckende Fälle wie den der verhungerten Lea-Sophie und des kleinen Kevin zu verhindern, der von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt wurde, ohne dass die zuständigen Stellen rechtzeitig eingegriffen hätten. Zentrale Neuregelungen waren auch in einer öffentlichen Anhörung des Bundestages von den Experten ausdrücklich begrüßt worden. Künftig machen sich etwa Ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie ihre Schweigepflicht brechen und Informationen über gefährdete Kinder an das Jugendamt weitergeben. Zudem müssen Mitarbeiter der Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Für die Oppositionsfraktionen blieb allerdings bei den Verhandlungen um einen verbesserten Kinderschutz einer draußen, der dringend in die Runde gehört hätte: Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Ihrer Ansicht nach müsste die Finanzierung der Familienhebammen im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt sein, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Es sei bedauerlich, sagte die Familienexpertin der Linksfraktion, Diana Golze, dass dieser gesamte Bereich außen vor geblieben sei. Für die Grünen betonte die Vize-Fraktionsvorsitzende Ekin Deligöz, sie habe in dieser Frage den Einsatz Schröders beim Gesundheitsminister vermisst. Sie regte einen runden Tisch der Familien- und Gesundheitsminister von Bund und Ländern an. Schröder solle diejenigen, die Kritik an dem Gesetz äußerten, nicht "beschimpfen", sondern auf Augenhöhe mit ihnen beraten.

Nachverhandlungen

Auch Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, hätte den Gesundheitssektor gern in das Gesetzeswerk aufgenommen. Sie hofft ohnehin, in Nachverhandlungen noch etwas rausholen zu können - etwa, dass der Anspruch auf 26 Besuche von einer Hebamme nicht wie bislang nur acht Wochen, sondern ein halbes Jahr lang gilt. Ohnehin hätte die SPD gern mehr Geld für Präventionsmaßnahmen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion (17/498) lehnte der Bundestag allerdings ab und folgte damit der Beschlussempfehlung des zuständigen Familienausschusses (17/7522). Susanne Kailitz z