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Rücksicht auf Missbrauchsopfer

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
1 Min

RECHT

Opfern sexueller Gewalt sollen Mehrfachvernehmungen künftig erspart bleiben. Dieses Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (17/6261) zur Stärkung der Rechte dieser Opfergruppe begrüßten alle Sachverständigen in einer Anhörung des Rechtsausschusses am vergangenen Mittwoch. Der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg, Professor Reinhard Böttcher, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dieses Ziel auch eines der Hauptanliegen bei den Beratungen am "Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch" gewesen sei.

Um Mehrfachvernehmungen zu vermeiden, sollen nach dem Willen der Regierung verstärkt Videovernehmungen eingesetzt werden. Böttcher lobte, der Gesetzentwurf entwickele diese Möglichkeit in der Strafprozessordnung in behutsamer Weise fort. Professor Henning Radtke von der Universität Hannover unterstrich, es gelte Mehrfachvernehmungen solcher Zeugen zu vermeiden, von denen anzunehmen sei, dass sie als Kinder oder Jugendliche Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geworden seien. Der Sachverständige warnte aber, die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme - auch im Hinblick auf die Rechte des Beschuldigten - dürfe nicht überschätzt werden.

Die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, Sibylle Dworazik, hob in der Anhörung hervor, der erhoffte Erfolg, Mehrfachvernehmungen im Laufe eines Ermittlungs- und Strafverfahrens zu vermeiden, werde grundsätzlich begrüßt. Die Ausgestaltung könne aber aus der richterlichen Praxis heraus nicht in allen Punkten Zustimmung finden. Gegenstand der Sitzung waren auch der Gesetzentwürfe der SPD (17/3646) und der Grünen (17/5774).