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Rote Ampel für EU-Feuerwehr

euro-rettung Neue Kontrolleinrichtung des Bundestages darf Arbeit nach Karlsruher Verfügung vorerst nicht aufnehmen

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
7 Min

Zwei Schritte vor, einer zurück: Eben noch hatten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Brüssel versucht, mit ihren Entscheidungen zum Schuldenschnitt in Griechenland, der Bankenkapitalisierung und dem EFSF den Finanzmärkten einen Schritt voraus zu sein, da weist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die deutsche Politik in ihre parlamentarischen Schranken zurück: Das neue EFSF-Sondergremium des Deutschen Bundestages darf vorerst keine Entscheidungen über eine schnelle Auszahlung weiterer milliardenschwerer Hilfen am Parlament vorbei treffen. Aufgrund der Einstweiligen Anordnung aus Karslruhe vom vergangebnen Freitag wird es deshalb auch keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf das so genannte Neuner-Sondergremium geben, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einer Erklärung: "Wir haben im Ältestenrat Einvernehmen darüber gehabt, dass die nach der Wahl der Mitglieder des Gremiums eigentlich anstehende Konstituierung so lange ausgesetzt bleibt, wie die Streitfrage in der Hauptsache nicht geklärt ist. Bis dahin wird sich der Bundestag, wenn erforderlich, mit konkreten Entscheidungen und entscheidungsbedürftigen Fragen auseinandersetzen."

Zweifel

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Eilentscheidung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF geäußert. Das Gericht gab damit dem Eilantrag der beiden SPD-Bundestagsabgeordneten Swen Schulz und Peter Danckert recht, die sich durch das neue Gremium in ihren Rechten als Abgeordnete verletzt sahen. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf. Das Sondergremium war erst am vergangenen Mittwoch ins Leben gerufen worden. Ihm gehören drei Vertreter der Union sowie je zwei Abgeordnete von SPD und FDP an; Bündnis 90/Die Grünen und die Linke sind mit je einem Parlamentarier vertreten. Das Gremium wurde im Rahmen des "Stabilisierungsmechanismusgesetzes" eingerichtet. In Eilfällen soll danach das Beteiligungsrecht von dem Gremium ausgeübt werden. Bei gravierenden Änderungen müsse in jedem Fall das gesamte Parlament entscheiden.

"Nicht repräsentativ"

Danckert und Schulz machten in ihrem Eilantrag grundlegend geltend, dass es nicht gerechtfertigt sei, einem solchen "Kleinstgremium" derart wichtige Entscheidungen wie die Auszahlung weiterer milliardenschwerer Hilfen für EU-Schuldenstaaten zu übertragen. Die Neuner-Gruppe sei zudem "nicht repräsentativ" für das Parlament im Gegensatz etwa zum Haushaltsausschuss des Bundestages, dem immerhin 41 Abgeordnete angehörten. Danckert ist dort selbst Mitglied. Zudem sei das Gremium so zusammengesetzt, dass die Abgeordneten der Regierungskoalition die Mehrheit hätten. Die Minderheit habe mithin keine Möglichkeit, eine Verweisung von Eilentscheidungen an den Bundestag durchzusetzen. Der Zweite Senat sprach der Neunergruppe nun vorerst die Entscheidungsbefugnis ab. Zur Begründung hieß es, bis zur Entscheidung in der Hauptsache "könnte das Sondergremium Entscheidungen treffen, die die Statusrechte der Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages berühren". Eine Verletzung der Abgeordnetenrechte wäre auch nicht mehr rückgängig zu machen, wenn die Bundesrepublik Entscheidungen völkerrechtlich bindend getroffen habe. Selbst dann könnte das Bundesverfassungsgericht solche Beschlüsse nicht mehr zurückholen, wenn später eine Verletzung der Beteiligungsrechte des Bundestages festgestellt würde. "In der Zwischenzeit", so der Zweite Senat, "könne die Bundesregierung jederzeit die notwendigen Zustimmungen gegenüber dem Deutschen Bundestag beantragen, über die dann das Plenum entscheidet." Damit liegt die Eilentscheidung auf der Linie des Zweiten Senats, der sich erst im September für eine stärkere Beteiligung des Bundestags bei allen Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen ausgesprochen hatte, die den Bundeshaushalt belasten. Danach braucht der deutsche Vertreter im Gremium der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität EFSF die Zustimmung des Parlaments.

Kein Kommentar

Die Bundesregierung kommentierte den vorläufigen gerichtlichen Stopp des Sondergremiums nicht. Es handele sich um ein laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, sagte, die Entscheidung in der Hauptsache sei abzuwarten. Wann diese falle, sei noch unklar. Zuvor hatte eine Gerichtssprecherin unter Verweis auf entsprechende Äußerungen des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle gesagt: "Sofern die Verfahrenbeteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten, wird der Senat noch vor Weihnachten entscheiden."

Eine "Ohrfeige"

Der FDP-Bundestagsabgeordnete und "Euro-Rebell" Frank Schäffler bezeichnete den Beschluss der Verfassungsrichter als "Ohrfeige für das Parlament". Die Konsequenz müsse sein, dass die Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer entschieden werde. Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführers der CSU-Landesgruppe, wies darauf hin: "Unabhängig davon hat der Bundestag mit breiter Mehrheit den bestehenden Vorgaben aus Karlsruhe zur Parlamentsbeteiligung Rechnung getragen." Erst in der letzten Woche hatte der Bundestag den Rettungsschirm EFSF gebilligt. Demgegenüber kündigte SPD-Haushälter Carsten Schneider an, das Gesetz zur Mitbestimmung des Bundestags bei der Euro-Rettung so zu ändern, dass in der Regel der Haushaltsausschuss anstelle des Neunergremiums über die Verwendung von Mitteln aus dem Euro-Rettungsschirm entscheide. Ähnlich äußerten sich der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und Gesine Lötsch, Parteichefin der Linken und haushaltspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Ins Gremium gewählt

Norbert Barthle

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Deutsche Bundestag mit der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte einen Beitrag zu einer größeren Akzeptanz europäischer Entscheidung leistet", sagt Norbert Barthle zum Abstimmungsergebnis über den erweiterten Rettungsschirm EFSF am vergangenen Mittwoch. Der Schwabe (59) sitzt für die Christdemokraten als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Backnang/Schwäbisch Gmünd seit dem Jahr 1998 im Deutschen Bundestag. Mitglied im Haushaltsausschuss ist er seit 2002. Seit fast zehn Jahren ist Norbert Barthle auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Haushalt seiner Bundestagsfraktion und damit auch ihr haushaltspolitischer Sprecher.

Bartholomäus Kalb

Der CSU-Abgeordnete ist nicht nur Barthles Fraktionskollege, sondern sitzt auch gemeinsam mit ihm im Haushaltsausschuss des Bundestags. Zudem ist der Bayer Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses. Bartholomäus Kalb ist auch stellvertretendes Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. "Wir haben uns bewusst entschieden, zur Sicherung der Finanzstabilität der Euro-Zone Hilfen an Euro-Mitgliedsländer zu gewähren", betont Kalb. Er fügt aber zugleich hinzu, dass die Hilfen für notleidende Euro-Länder "keinen Blankoscheck" für die Zukunft darstellen. Seit 1987 ist er CSU-Abgeordneter im Bundestag. Kalb ist gelernter Landwirt und Industriekaufmann.

Michael Stübgen

Wie Norbert Barthle trat Michael Stübgen 1990 in die CDU ein. Im selben Jahr wurde der Mann aus Lauchhammer in der Lausitz in den Bundestag gewählt. Seit 2005 leitet der 52-Jährige die Arbeitsgruppe Angelegenheiten der EU und ist europapolitischer Sprecher seiner Fraktion. "Der Euro ist eine der stabilsten Währungen überhaupt", ist Stübgen überzeugt. Zwar hält er die derzeitige Lage für sehr ernst, die Rettungspakete aber dennoch für alternativlos. "Eurokrise" ist für den Abgeordneten aus dem Wahlkreis Elbe-Elster/Oberspreewald-Lausitz II der falsche Ausdruck, den Begriff "Staatsverschuldungskrise" hält er für treffender. Anfang November wird eine Delegation des Ausschusses für EU-Angelegenheiten unter der Leitung Stübgens nach Athen reisen, um die Lage vor Ort zu sondieren.

Lothar Binding

"Ich stimme diesem Entschließungsantrag zu, weil ich die Zielrichtung der Stabilisierung Europas unterstütze. Die Information und Einbindung des Bundestags durch die Bundesregierung ist allerdings nicht mit den Grundsätzen einer angemessenen Parlamentsbeteiligung vereinbar." So kritisch äußerte sich der SPD-Abgeordnete Lothar Binding. Er ist Schwabe. Der 61-jährige bringt als studierter Mathematiker gute Voraussetzungen mit für die Arbeit im Gremium. Seit 1998 sitzt der Heidelberger im Bundestag. Er ist Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, Haushaltsausschuss sowie im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Binding ist wichtig, dass sich der Bundestag "mit der Wahl der Mitglieder des Neunergremiums seine Beteiligungsrechte bei Entscheidungen über den Einsatz der EFSF-Instrumente" sichert.

Ins Gremium gewählt

Carsten Schneider

"Ich wünsche mir, dass dieses Sondergremium gar nicht erst zusammentreten muss", sagt Carsten Schneider. "Denn es ist ja nur für die Fälle gedacht, in denen eine besondere Eile oder Vertraulichkeit bei der Rettung eines anderes Euro-Mitgliedslandes vorliegt", erläutert der thüringische Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion. Als haushaltspolitischer Sprecher seiner Fraktion ist der 35-jährige Erfurter derzeit ein gefragter Mann. Im Anschluss an eine Lehre und Tätigkeit als Bankkaufmann in seiner Heimatstadt wurde er 1998 in den Bundestag gewählt - als damals jüngstes Mitglied des Hohen Hauses.

Otto Fricke

Der FDP-Politiker, Jahrgang 1965, stammt aus Krefeld. Mitglied des Bundestags ist er seit 2002. Seit zwei Jahren ist Fricke einer von vier Parlamentarischen Geschäftsführern der FDP-Fraktion. Die Liste seiner Mitgliedschaften in Ausschüssen des deutschen Parlaments ist lang: Fricke sitzt im Haushaltsausschuss, im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und im Richterwahlausschuss. Fricke fordert mehr Ehrlichkeit im europäischen Krisenmanagement: "Wir müssen auch mit schlimmen Szenarien rechnen."

Michael Link

"Um die aktuellen Probleme der Staatsverschuldung und der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit zu lösen, ist mehr Europa in bestimmten Punkten geboten", sagt Michael Link. Der FDP-Mann stammt aus dem württembergischen Heilbronn. Michael Georg Link sitzt seit dem Jahr 2005 im Deutschen Bundestag. Dort ist er FDP-Fraktionssprecher für Haushalt und Finanzen der Europäischen Union, außerdem ist er Mitglied im Europaausschuss, im Auswärtigen Ausschuss und im Unterausschuss EU-Haushalt des Bundestags. Michael Link ist gelernter Übersetzer für Russisch und Französisch.

Dietmar Bartsch

"Statt endlich die Finanzmärkte wirksam zu regulieren, sollen bei der Hebelung des sogenannten Euro-Rettungsschirms EFSF Verbriefungstechniken angewendet werden, mit denen bereits die Giftpapiere der Finanzkrise hergestellt wurden", empört sich Dietmar Bartsch. Der Abgeordnete der Linksfraktion aus Stralsund ist Wirtschaftswissenschaftler hat an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der KPdSU in Moskau promoviert. Der 53-Jährige war von 1998 bis 2002 Abgeordneter der PDS-Bundestagsfraktion und ist seit 2005 als Abgeordneter der Linksfraktion wieder im Bundestag: Bartsch ist Mitglied im Haushaltsausschuss und im Neunergremium.

Priska Hinz

Die hessische Grünen-Abgeordnete ist seit 2005 Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Die gelernte Erzieherin ist Mitglied im Haushaltsausschuss und seit kurzem haushaltspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Seit 31 Jahren ist die 52-jährige Mitglied in ihrer Partei. Priska Hinz sagt zur Euro-Rettung: "Obwohl wir die Banklizenz für einen durchaus gangbaren Weg halten, um über die Liquidität der Europäischen Zentralbank Beruhigung an den Märkten herzustellen, scheint das gewählte Konstrukt wie ein fauler Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich." Und weiter: "Vor allem besteht die Gefahr, dass hier unbemerkt eine Hebelungsmöglichkeit geschaffen wird."