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Wie die Abgeordneten mitreden

PARLAMENTSBETEILIGUNG Die Mitwirkungsrechte des Bundestags in der Europapolitik sind durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach gestärkt worden

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
3 Min

Lange Zeit galt die Außen- und Europapolitik als ein exklusives Vorrecht der Regierung. Kanzler und Minister reisten von Gipfel zu Gipfel und mussten in den Verhandlungen allenfalls einkalkulieren, dass die Parlamentarier hinterher nicht goutierten, was die Exekutive mit nach Hause brachte. Seit den Verfassungsgerichts-Urteilen zum Lissabon-Vertrag 2009 und zum Euro-Rettungsschirm 2011 ist damit Schluss. Die Richter in Karlsruhe stellten beide Male unmissverständlich fest: Der Bundestag hat in Europa-Angelegenheiten ein Wort mitzureden.

Mehr Rechte, mehr Pflichten

"Klar ist, dass es für uns nicht einfacher wird", sagte Unionsfraktionschef Volker Kauder bei der Abstimmung zum Rettungsschirm EFSF Ende September, bei der auch Mitwirkungsverfahren des Bundestages auf den Weg gebracht wurden. "Bisher lief Parlamentsbeteiligung immer so ab: Die Regierung hat einen Antrag vorgelegt, und wir haben dazu ja oder nein gesagt, oder die Regierung hat verhandelt und uns Ergebnisse mitgeteilt." Heute würde der Bundestag beschließen, "dass wir zunächst darüber entscheiden, wie sich die Vertreter unserer Regierung in den jeweiligen Gremien zu verhalten haben", sagte Kauder. Und das sei etwas grundsätzlich Neues.

Zwei Krisengipfel

Die Auswirkungen waren beim EU-Gipfel in Brüssel am vorvergangenen Sonntag zu spüren. Der Haushaltsausschuss hatte Bundeskanzlerin Merkel klare Leitlinien vorgegeben: Ja zum Vorhaben einer "Hebelung" des Rettungsschirms, aber ein deutliches Nein zu Plänen, den EFSF mit Banklizenz auszustatten. In dieser Frage waren die europäischen Partner zu diesem Zeitpunkt noch uneins, der Gipfel wurde auf den Mittwoch vertagt. Manch einer sah sich bemüßigt, den Schwarzen Peter nun dem Parlament in Berlin zuzuschieben: "Der Bundestag kann nicht alles bis ins Detail vorher beschließen, weil manchmal auf den Gipfeln bis zuletzt verhandelt wird", sagte der Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker dem Magazin "Der Spiegel". Er habe Verständnis, dass der Bundestag seine Haushaltshoheit ausüben wolle, "aber das darf nicht dazu führen, dass die EU nicht in der gebotenen Schnelligkeit reagieren kann". Am Ende erwiesen sich die Euro-Länder am vergangenen Mittwoch dann doch als handlungsfähig (siehe Seite 1). Noch am Morgen im Vorfeld der Abstimmung hatte Bundestagspräsident Norbert Lammert dem ARD-Fernsehen gesagt: "Es gibt bisher keine, nicht eine einzige Entscheidung, die durch das Parlament verzögert worden wäre."

Parlamentsrechte

In den Urteilen des deutschen Verfassungsgerichts zu Lissabon und zum EFSF geht es nicht darum, der Regierung die Handlungsfähigkeit auf internationalem Feld zu nehmen. Es geht um die ureigenen Rechte des Parlaments und grundsätzlich um die demokratischen Legitimität von politischen Entscheidungen. Im Juni 2009 hatte das Gericht zum Lissabon-Vertrag festgestellt, dass die Übertragung von Hoheitsrechten auf "zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union" mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Mitgliedstaaten müsse jedoch ausreichend Luft zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturelle und sozialen Lebensverhältnisse bleiben. Einen Blankoscheck dürften die Staaten der EU nicht ausstellen. Jeder Kompetenz, die nach Brüssel gegeben werde, müssten die Parlamente einzeln zustimmen. Konkret beanstandeten die Richter das damals von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag: Eine unvorhersehbare Vertragsänderung etwa dürfe die Bundesregierung im Europäischen Rat nur zustimmen, wenn sie von Bundestag und Bundesrat ausdrücklich dazu ermächtigt wurde "Ein Schweigen von Bundestag und Bundesrat reicht daher nicht aus", stellten die Richter damals fest.

Anfang September 2011 hatte Karlsruhe wiederum angemahnt, dass es bei den Euro-Hilfen keinen Automatismus geben könne. Der Bundestag dürfe seine Budgetrechte nicht durch "unbestimmte haushaltsrechtliche Ermächtigungen" auf andere Gremien verlagern.

Die Mitspracherechte, die sich die Parlamentarier daraufhin selbst verodneten, sehen ein mehrstufiges Verfahren vor. Je nach Bedeutung für den deutschen Haushalt, Dringlichkeit oder Vertraulichkeit einer EFSF-Entscheidung sollen der Bundestag als Ganzes, der Haushaltsausschuss oder ein Sondergremium (siehe Beitrag oben) ihre Zustimmung geben.

Paris-Berlin

Auch auf anderen Wegen sichern sich die Parlamentarier ihren Einfluss. So wollen Bundestag und französische Nationalversammlung ihre EU-Politik in einer gemeinsamen parlamentarischen Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundestagspräsident Nobert Lammert und seinem Amtskollegen Bernard Accoyer abstimmen. Am heutigen Montag treffen die Abgeordneten erstmals in Berlin zusammen. Auf deutscher Seite gehören der Gruppe Michael Meister, Andreas Schockenhoff und Stefan Müller (CDU/CSU), Axel Schäfer und Joachim Poß (SPD), Otto Fricke (FDP), Frithjof Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) und Thomas Nord (Die Linke) an. Außerdem nehmen je ein Vertreter aus Bundeskanzleramt und Finanzministerium teil. Die Arbeitsgruppe will bis Februar 2012 Vorschläge zu einer möglichen EU-Vertragsänderung vorlegen.