Piwik Webtracking Image

Mehr Rechte für Umweltverbände

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
1 Min

UMWELT

Die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände sollen verbessert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen(17/7888), der am vergangenen Donnerstag im Bundestag auf der Tagesordnung stand, wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. In dem Gesetzentwurf fordern die Grünen mehr Rechte für Umweltverbände. Damit soll ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Luxemburger Richter hatten am 12. Mai 2011 entschieden (EuGHC-115/09), dass die Klagemöglichkeiten für Umweltverbände in Deutschland erweitert werden müssten, da die Vorschriften des deutschen Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UMwRG) mit europäischen Recht nicht vereinbar seien. Bislang können Umweltverbände nur dann klagen, wenn sie unmittelbar oder individuell betroffen sind.

Gerade in Bereichen, in denen einzelne Bürger keine Möglichkeit hätten, zu klagen, könnten Verbandsklagen eine bessere Durchsetzung umweltrechtlicher Standards bewirken, betonen die Grünen in ihrem Gesetzentwurf. Zudem könnten durch verbesserte Klagemöglichkeiten Defizite in bestimmten Verfahren erkannt und beseitigt werden. Auch Stiftungen sollen in Zukunft einfacher nach dem UMwRG klagen können, wenn sie überwiegend Ziele des Umweltschutzes fördern.