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Gemeinsam gegen Nazis

RECHTSEXTREMISMUS Entscheidung über Verbunddatei

02.01.2012
2023-08-30T12:17:22.7200Z
2 Min

Die im November vergangenen Jahres bekannt gewordene Mordserie von Neonazis wird Politik, Justiz, Sicherheitsbehörden und Öffentlichkeit auch im neuen Jahr beschäftigen. Neben der Aufklärung der Morde und der Debatte über ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren geht es dabei um die weitere Umsetzung des Maßnahmenpaketes zur verschärften Bekämpfung des Rechtsextremismus, auf das sich die Innen- und Justizminister von Bund und Ländern im Kern bereits am 18. November verständigt hatten.

Im Zentrum standen dabei die Einrichtung einer Verbunddatei für gefährliche Rechtsextreme sowie ein Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR). Ziel ist, wie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am 22. November im Bundestag erläuterte, eine "bessere Verzahnung von Polizei und Verfassungsschutz" sowie "zwischen der Ebene Bund auf der einen Seite und der Ebene Länder auf der anderen Seite".

Unter einem Dach

Am 16. Dezember eröffnet, hat das GAR bereits seine Arbeit aufgenommen. Entsprechend dem zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus seit Ende 2004 bestehenden Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) soll es die Kooperation und Koordination der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Rechtsterrorismus und -extremismus verbessern. Unter seinem Dach arbeitet eine beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln angesiedelte "nachrichtendienstliche Informations- und Analysestelle" (Nias) sowie eine beim Bundeskriminalamt (BKA) in Meckenheim verortete "polizeiliche Informations- und Analysestelle" (Pias). Dabei sind in der Pias neben dem BKA auch die Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Generalbundesanwalt sowie Europol vertreten, während die Nias außer BfV-Vertretern auch Experten der Landesämter für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) umfasst. Dabei ist auch eine Einbindung des Bundesnachrichtendienstes (BND) möglich. Diese Vertreter der Sicherheitsbehörden treffen sich in einem wöchentlichen Plenum sowie in festen Arbeitsgruppen, um Erkenntnisse auszutauschen, Gefährdungspotenziale zu analysieren oder auch neue Bekämpfungsansätze zu entwickeln. In der Aufbauphase ist das GAR mit etwa 130 bis 140 Mitarbeitern gestartet - davon je 50 vom BfV und BKA -, doch werden vor allem die beiden letztgenannten die Zahl ihrer Mitarbeiter noch aufstocken.

Genaueres Gesamtbild

Während die Einrichtung des GAR per Erlass zu regeln war, muss die Verbunddatei noch den Gang durch die Gesetzgebung antreten. In dieser zentralen Datei - vergleichbar mit der Anti-Terror-Datei für den Bereich Islamismus - sollen die Erkenntnisse aller Polizei- und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern über die rechtsextremistische Szene zusammengeführt werden, wie Friedrich im Anschluss an die Innenministerkonferenz vom 8./9. Dezember sagte. Bislang führten zwar Polizeien und Nachrichtendienste jeweils eigene Dateien zum Rechtsextremismus, doch gebe es keine Verknüpfung dieser Datenbestände, heißt es dazu aus seinem Haus. Eine Verbunddatei ermögliche demgegenüber ein genaueres Gesamtbild: "Dieser Verbund von Daten aus dem repressiven Bereich und aus der Vorfeldbeobachtung ergibt einen realen Mehrwert gegenüber den bisherigen Insellösungen."

Nachdem der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums in die Ressortabstimmung ging, plant das Ministerium, dazu noch im Januar einen Kabinettsbeschluss herbeizuführen. Wann die Datei, die dem GAR als Instrument dienen soll, tatsächlich steht, hängt dann von den weiteren Beratungen über das Gesetz in Bundestag und Bundesrat ab.