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Rentenrecht bleibt bestehen

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
1 Min

SOZIALES

Die Fraktionen von SPD und Grünen sind mit Anträgen (17/5516, 17/6108) im Bundestag gescheitert, Übersiedler und Flüchtlinge aus der DDR rentenversicherungsrechtlich nach dem Fremdrentengesetz zu bewerten und damit originären Bundesbürgern gleichzustellen. Der Bundestag lehnte vergangenen Donnerstag die Initiativen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Damit werden die Betroffenen weiter nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) eingestuft. Nach dem Jahr 1990 waren auch die Rentenkonten der so genannten Bestandsübersiedler nach dem RÜG neu bewertet worden. Für viele Betroffene hat dies laut SPD und Grünen zu deutlich geringeren Renten geführt.

Die Antragsteller hatten ihre Initiative mit dem Vertrauensschutz begründet. Die Betroffenen hätten sich auf die Rechtsakte im Zuge ihrer zunächst vorgenommenen rentenrechlichen Zuordnung verlassen können. Dagegen argumentierte die Union, das mit der deutschen Einheit alle Bürger der ehemaligen DDR Bundesbürger geworden seien. Deshalb sei es systematisch richtig, dass sie alle nach dem RÜG behandelt würden. Die FDP unterstrich, an einer Lösung des Problems interessiert zu sein. Eine Stichtagsregelung, wie jetzt vorgeschlagen, sei aber nicht zielführend.