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Kurz notiert

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

Umverteilung von

Wahlkreis beschlossen

Bei der nächsten Bundestagswahl wird Hessen einen Wahlkreis mehr als bisher haben und Mecklenburg-Vorpommern einen weniger. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition (17/8350, 17/8483) verabschiedete der Bundestag am vergangenen Donnerstag bei Enthaltung der Linksfraktion. Danach soll Hessen künftig 22 statt bisher 21 Wahlkreise umfassen und Mecklenburg-Vorpommern sechs statt bislang sieben. Aufgrund der seit der letzten Änderung der Einteilung der 299 Wahlkreise im Jahr 2008 erfolgten Bevölkerungsentwicklung sei "für die Wahl des 18. Deutschen Bundestages die Umverteilung eines Wahlkreises von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen erforderlich". Hessen verzeichne einen stetigen Bevölkerungszuwachs, Mecklenburg-Vorpommern hingegen einen stetigen Bevölkerungsrückgang.

Linke fordert Entschädigung wegen »Radikalenerlasses«

Die Fraktion Die Linke setzt sich 40 Jahre nach Beschluss des sogenannten Radikalenerlasses für eine Rehabilitierung der Betroffenen ein. In einem Antrag (17/8376) verlangen die Abgeordneten, "dass Verfassungsschutzakten, die auf dem Radikalenerlass beruhen, den Verfassungsschutzbehörden entzogen, vollständig im Bundesarchiv erschlossen und den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich gemacht werden". Zudem müssten "gesetzliche Regelungen zur materiellen Entschädigung der Betroffenen geschaffen werden". Am 28. Januar 1972 hatten die Regierungschefs der Länder zusammen mit Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossen, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen. Ziel des umstrittenen Erlasses war es, Menschen mit radikaler Gesinnung nicht im öffentlichen Dienst arbeiten zu lassen. Der Vorlage zufolge wurden 3,5 Millionen Bewerber für den öffentlichen Dienst aufgrund der sogenannten Regelanfrage an den Verfassungsschutz überprüft. Dies habe zu 11.000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst geführt, heißt es in dem Antrag.

SPD-Fraktion will das Tarifvertragssystem stärken

Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, das Tarifvertragssystem zu reformieren und eine neue Rechtsgrundlage für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) zu schaffen. In einem Antrag (17/8459), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung beriet, verlangen die Abgeordneten, das 50-Prozent-Quorum im Tarifvertragsgesetz zu streichen und in Anlehnung an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch das Kriterium der Repräsentativität zu ersetzen. Hierdurch erhalte der Gesetzgeber einen aureichenden Handlungsspielraum bei einer gegebenenfalls rückläufigen Tarifbindung. Weiter heißt es in dem Antrag, das Bundesarbeitsmnisterium könne Tarifverträge auf Antrag der Tarifparteien unter anderem dann für allgemeinverbindlich erklären, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Personen beschäftigen. Dieses 50-Prozent-Quorum sei "in Zukunft kaum noch zu erfüllen", betont die SPD-Fraktion.