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Legalize it? Für und Wider Cannabis

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

GESUNDHEIT

30 Gramm Cannabiserzeugnisse sollen fortan legal zu besitzen sein - wenn es nach der Linksfraktion ginge. Anlässlich ihres Antrags (17/7196) mit der Forderung nach Legalisierung des Cannabiskonsums in so genannten Cannabis-Clubs hat sich der Gesundheitsausschuss damit in einer öffentlichen Anhörung am vergangenen Mittwoch beschäftigt.

Neun Experten legten den Abgeordneten ihre Position zu einer möglichen Einführung von sogenannten Cannabis-Clubs dar. Das Thema stieß auch bei Bürgern auf reges Interesse. Die Besuchertribüne im Anhörungssaal war jedenfalls voll besetzt.

Eingangs gab Professor Rainer Thomasius vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zu bedenken, dass "kein Zweifel" daran bestehe, dass Cannabis zu einer "physischen und psychischen Abhängigkeit" führe. Zehn Prozent aller Cannabis-Konsumenten in Deutschland seien körperlich abhängig.

Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin, Hans-Günther Meyer-Thompson sagte, dass die Händler den THC-Gehalt mit einer neuen "Gewächshausgeneration" steigerten. Der Wirkstoffgehalt sei bereits auf "mehr als zehn Prozent" in Cannabispflanzen und -erzeugnissen gestiegen, führte Rainer Dahlenburg, Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie beim Bundeskriminalamt, weiter aus. Im Straßenverkehr relevante Ausfallerscheinungen würden bei den Konsumenten bereits bei nur einem Nanogramm THC im Blut eintreten, sagte er. Das entspreche 0,5 Promille Alkohol im Blut.

Raphael Gaßmann von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen warnte vor vorschnellen Analogien. Es sei schwer, einen Vergleich zwischen Cannabis und Alkohol zu ziehen. Während Alkohol aggressiv mache, würden Cannabis-Konsumenten "ruhig und entspannt" werden, erläuterte Gaßmann.

Der Vertreter des Deutschen Hanf Verbands, Georg Wurth, stellte heraus, dass zwar in allen Bundesländern der Besitz von sechs Gramm Cannabis straffrei sei (in manchen Bundesländern sind sogar bis zu 15 Gramm geduldet), in manchen Bundesländern jedoch schon beim Besitz von zwei Gramm Haus- und Körperdurchsuchungen durchgeführt würden. Davor müsse man die zumeist sehr jungen Konsumenten schützen, sagte er weiter.

Staatsanwalt Jörn Patzak aus Trier entgegnete den Befürwortern der Legalisierung, dass Cannabis weiterhin eine Einstiegsdroge sei. "Fast jeder, der später Kokain oder ähnliches konsumiert, hat mit Cannabis angefangen", warnte er.