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Auf Schatzsuche im Untergrund

WIRTSCHAFT In Deutschland könnte wieder die Förderung von Erzen beginnen. Die Gewinnung von Erdgas ist umstritten

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
4 Min

Wenn es um Rohstoffe geht, sieht es in Deutschland schlecht aus. Frühere Lagerstätten gelten als erschöpft. Was Erzbergbau ist, können Interessierte im Museum erleben. Auch die Öl- und Gasförderung spielt in Deutschland nur eine geringe Rolle. Das könnte sich ändern. Neue und bessere Fördermethoden könnten die Erdgasgewinnung in Deutschland mächtig ankurbeln. Selbst Erze könnten wieder gewonnen und in Sachsen könnte sogar nach Gold geschürft werden. Für die Grünen ist es daher höchste Zeit, das Bergrecht den neuen Gegebenheiten anzupassen. In einem am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesenen Antrag (17/8133) verlangen sie von der Bundesregierung, ein völlig überarbeitetes Bergrecht vorzulegen. Andere Oppositionsanträge setzen sich besonders mit der Förderung von "unkonventionellem Erdgas" auseinander, das tief unter Deutschland in großen Mengen vermutet wird.

Versorgungssicherheit

Konventionelle Erdgaslagerstätten sind in Deutschland besonders in Niedersachsen vorhanden. 13,6 Milliarden Kubikmeter werden pro Jahr gefördert. Der deutsche Jahresverbrauch von 96 Milliarden Kubikmetern kann damit aber nicht annähernd gedeckt werden. Die Reserven betragen noch 150 Milliarden Kubikmeter. Neue Fördermethoden könnten neue Perspektiven für unkonventionelles Erdgas eröffnen: So schätzt die Deutsche Rohstoffagentur, dass 227 Milliarden Kubikmeter Schiefergas vorhanden sein könnten. Hinzu kommen 450 Milliarden Kubikmeter Kohleflözgas. Die Agentur verweist auf die bereits erfolgte Verbesserung der weltweiten Angebotssituation durch die Förderung in anderen Ländern wie den USA und schreibt in einer Kurzstudie: "Auch in Europa könnte sich bei einer erfolgreichen Erschließung dieser Ressourcen die Versorgungssicherheit erhöhen."

Gas in Schiefgestein oder Kohleflözen kann nur mit aufwändiger Fördertechnik gewonnen werden. Bekannt geworden ist dies als "Fracking"-Verfahren (Hydraulic Fracturing). Dabei wird eine Mischung aus Wasser, Quarzsand und Chemikalien unter hohem Druck in das Gestein gepumpt. Dadurch bilden sich kleine Risse im Gestein, und das Gas entweicht. Während die Industrie versichert, die Chemikalien seien harmlos, geht in Explorationsgebieten wie dem Münsterland die Angst vor einer Verseuchung des Grundwassers um.

Verbot gefordert

Die Sorgen vieler Bürger hat etwa die Linksfraktion aufgegriffen. Um Risiken für Menschen und Umwelt bei der Erdgasförderung in Deutschland auszuschließen, müsse "Hydraulic Fracturing" verboten werden, heißt es in einem Antrag (17/6097). Um die umweltschädliche Förderung von Erdgas überflüssig zu machen, sei eine verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien ebenso erforderlich wie weitere Maßnahmen zur Einsparung und Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Erdgas. Der Trinkwasserschutz müsse Vorrang vor der Förderung von Erdgas haben.

Die Grünen wollen keine Anwendung der umstrittenen Fördermethode, bevor gesicherte wissenschaftliche Kenntnisse über die Risiken und die möglichen Folgen dieser Technologie vorlägen und die Gefährdung für Mensch und Natur ausgeschlossen werden könne (17/5573). Die Bundesregierung soll Maßnahmen einleiten, welche den Einsatz trinkwassergefährdender oder anderweitig giftiger Stoffe zur Aufsuchung und Förderung von unkonventionellem Erdgas grundsätzlich ausschließen.

Trinkwasserschutz

In einem Antrag der SPD-Fraktion (17/7612) wird gefordert, bei kommenden Genehmigungsverfahren die Bedeutung des Trinkwasserschutzes grundsätzlich als prioritär einzustufen und die Gefährdung des Trinkwassers durch eingesetzte Chemikalien beim "Fracking" zu verhindern.

In einer Anhörung des Umweltausschusses war von einer münsterländischen Bürgerinitiative und auch vom Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) eine bessere Bürgerbeteiligung und ein neues Bergrecht gefordert werden. Dieses Ziel verfolgt auch die Grünen-Fraktion mit ihrem Antrag. Im Planungs- und Genehmigungsstadium müsse eine öffentliche Interessenabwägung "zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen stattfinden". Dem Bergbau dürfe nicht per se der höhere Rang eingeräumt werden, sondern es müsse eine sorgfältige Abwägung aller Interessen vorgenommen werden.

Neben Veränderungen an den Eigentumsrechten von Bodenschätzen verlangt die Fraktion die Einführung einer generellen Bergschadensvermutung mit Beweislastumkehr. "Das heißt, im gesamten potenziellen Einwirkungsbereich bergbaulicher Tätigkeiten ist bei typischen Schadensmerkmalen von Bergschäden auszugehen", schreibt die Fraktion. Außerdem wird die Einführung einer Förderabgabe von zehn Prozent des Materialwertes gefordert.

In der Begründung bezeichnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das geltende Bergrecht als anachronistisch. Die Behörden hätten bei Anträgen auf Genehmigung zum Abbau von Bodenschätzen heute keine Befugnisse, die Erforderlichkeit des Vorhabens zu hinterfragen oder dessen Nutzen gegen die vom Bergbau verursachten Schäden abzuwägen. Den betroffenen Menschen werde die Wahrung ihrer Rechte unmöglich gemacht.

Die Fraktion erinnert an die vom Bergbau verursachten Schäden und Eingriffe in die Natur hingewiesen. Seit 1945 seien im Rheinland und in den ostdeutschen Brankohlerevieren mindestens 110.000 Menschen aus 300 Ortschaften zwangsumgesiedelt worden. Zu schwersten Belastungen habe der Bergbau im Ruhrgebiet geführt, wo es Geländeabsenkungen um 25 Meter gegeben habe.