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Bundestag will Patentrecht ändern

13.02.2012
2023-08-30T12:17:25.7200Z
1 Min

RECHT

Der Bundestag wendet sich gegen eine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen Sozialdemokraten und Grünen (17/8344) verabschiedete das Parlament am vergangenen Donnerstag einstimmig.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Konkretisierung und Änderung der Biopatentrichtlinie einzusetzen. Damit soll unter anderem klargestellt werden, "dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden". Zugleich soll die Regierung dem Beschluss zufolge prüfen, ob das Patentgesetz "schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben dahingehend geändert werden kann".

In der Vorlage wird der Schutz geistigen Eigentums durch Patente als "hohes Gut" gewertet. Zugleich wird darauf verwiesen, dass konventionelle Züchtungsverfahren nicht unter das Patentrecht fielen. Diesem Anliegen folge die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes zu den sogenannten Brokkoli-/Tomatenpatenten vom 9. Dezember 2010. Nach dieser Entscheidung seien Verfahren "auch dann im Wesentlichen biologisch und somit nicht patentierbar, wenn bei ihnen technische Verfahrensschritte zur Durchführung von Verfahren der Kreuzung von Pflanzen und nachfolgender Selektion der geeigneten Pflanzen genutzt werden".