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Ausnahmen für Asbest bleiben

05.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
1 Min

UMWELT

Unter bestimmten Umständen können asbesthaltige Stoffe auch weiterhin in Deutschland verwandt werden. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (17/7478, 17/8758) ab, der sich dafür ausgesprochen hatte, sämtliche Ausnahmeregelungen für die Einfuhr und Nutzung dieser Stoffe zu streichen.

Für die Grünen erklärte Dortothea Steiner, der Gesundheits- und Umweltschutz mache es nötig, Asbest in Deutschland und weltweit zu verbieten. Von den betroffenen Firmen sei bewiesen worden, dass es Ersatzstoffe gebe. Die Union betonte, dass sie sich mit Nachdruck für die Aufnahme von Chrysotil - dem sogenannten Weißasbest - in die Liste gefährlicher Stoffe des Rotterdamer Übereinkommens einsetze. Sollte es im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH zu einer Beendigung der Asbestausnahmen kommen, "wird Deutschland diese in nationales Recht umsetzen", sagte Ingbert Liebing. Lutz Knopek (FDP) hob hervor, dass bei einem völligen Verbot 1.500 Arbeitsplätze des Chemieherstellers Dow in Gefahr seien, was unverhältnismäßig sei. Auch Ralph Lenkert (Die Linke) verwies auf die Gefahr für die Arbeitsplätze der Branche und begründete damit die Enthaltung seiner Fraktion. Die SPD erklärte, dass es zwei Unternehmen gebe, für die Sonderregelungen gelten. Die SPD-Abgeordnete Bärbel Koffler fragte, warum es nur ein Unternehmen geschafft habe, Ersatzstoffe für Asbest zu entwickeln. Es sei daher wichtig, auch von parlamentarischer Seite Druck auszuüben.