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Steueränderung bei Kleinbauern

12.03.2012
2023-08-30T12:17:27.7200Z
1 Min

Finanzen

Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei landwirtschaftlichen Einkünften und will dafür einen mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf vorlegen. Es gebe zwar noch keinen Zeitplan, aber andererseits solle das Thema auch nicht auf die lange Bank geschoben werden, erklärte der Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch im Finanzausschuss zu einem als Unterrichtung (17/8428) vorgelegten Bericht des Bundesrechnungshofs. Dieser hatte erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe ermittelt. Dabei geht es um Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Diese Gewinnermittlung ist als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.

Der Bundesrechnungshof vertrat die Ansicht, dass der nach Durchschnittsätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wurde eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der Einnahmen empfohlen.