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VOR 55 JAHREN... : Ombudsmann der Streitkräfte

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
1 Min

11. April 1957: Der Wehrbeauftragte

Er ist eine Mischung aus Kummerkasten, Staatsanwalt und Berichterstatter: der Wehrbeauftragte des Bundestages. Der Ombudsmann der Streitkräfte ist Ansprechpartner für Soldaten, prüft auf Weisung des Parlaments oder auf eigene Initiative Vorgänge innerhalb der Bundeswehr; er hat dabei das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht gegenüber dem Verteidigungsminister und berichtet dem Bundestag jährlich als dessen Hilfsorgan bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr. Diese Funktionen regelt ein Gesetz, das am 11. April 1957 verabschiedet wurde.

Schon ein Jahr vorher wurde das Amt des Wehrbeauftragten im Grundgesetz verankert. Grund war das - nur ein Jahrzehnt nach Kriegsende - tiefe Misstrauen der deutschen Politik gegenüber dem Militär. Als 1956 das Grundgesetz geändert wurde, um den Aufbau der Bundeswehr verfassungsgemäß durchführen zu können, machte die SPD ihre Zustimmung zu dieser Änderung von der Einführung eines Wehrbeauftragten abhängig. Dieser ist keine deutsche Erfindung: Während seiner Zeit im schwedischen Exil lernte Ernst Paul das Amt des "Militieombudsman" kennen. 1954 kehrte der SPD-Abgeordnete im Auftrag des Verteidigungsausschusses zu einer Studienreise zurück in das Land, dessen Bürgerarmee unter ziviler Kontrolle in der Bundesrepublik als Ideal galt. Dass man sich zwei Jahre nach der Verabschiedung des Wehrbeauftragten-Gesetzes Zeit ließ, um das Amt zu besetzen, stieß in der Öffentlichkeit auf Kritik. Am Ende verständigten sich Union und SPD auf den CDU-Kandidaten Helmuth von Grolman, der am 19. Februar 1959 gewählt wurde.