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Kampf gegen Fälschungen

30.04.2012
2023-08-30T12:17:30.7200Z
1 Min

ARZNEIMITTEL

Die Bundesregierung will das Einbringen von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette verhindern. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9341) vorgelegt, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Bundestag überwies die Vorlage zur federführenden Beratung am vergangenen Donnerstag an den Gesundheitsausschuss. In der Debatte erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), gefälschte Arzneimittel stellten in Europa ein wachsendes Problem dar. Mit der Umsetzung der Fälschungsrichtline würden die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Vertreiber von Wirkstoffen konkretisiert und transparenter gemacht.

Weiteres Ziel des Entwurfs eines "Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" ist die Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz. Damit ist die Überwachung von auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln auf Nebenwirkungen gemeint, die beispielsweise in den Zulassungsstudien noch nicht entdeckt wurden. Auch hierzu liegen Europäische Richtlinien vor. Ferner sollen im Heilmittelwerbegesetz Änderungen zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung vorgenommen werden, die laut Gesetzentwurf der weiteren Liberalisierung des Heilmittelrechts dienen.