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Nur noch Unisex-Tarife

30.04.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

FINANZEN

Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt. Der Gesetzentwurf wurde vom Bundestag am Donnerstag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Nach dem Entwurf sind nach Geschlecht unterschiedliche Versicherungsbeiträge und Leistungen nur bei vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossenen Versicherungen unter bestimmten Bedingungen noch zulässig. Das Urteil führe dazu, dass zum Beispiel private Krankenversicherungen "spätestens ab dem 21. Dezember 2012 geschlechtsunabhängig kalkuliert werden", heißt es in der Begründung des Entwurfs zu diesem Versicherungszweig.

Durch neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie "Solvency II" genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen für die Zukunft krisenresistent gemacht werden. Den neuen Vorschriften liege eine "ganzheitliche Risikobetrachtung" zugrunde, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten seien in Zukunft mit Marktwerten anzusetzen. "Auf diese Weise soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden", heißt es in der Begründung. Mussten Versicherungsunternehmen früher Kapital nur zu Abdeckung von Versicherungsrisiken vorhalten, so werden sie jetzt verpflichtet, "Kapital zur Absicherung anderer Risiken wie etwa des Marktrisikos (zum Beispiel Wertminderung von Kapitalanlagen), des Kreditrisikos (zum Beispiel Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen) und des operationellen Risikos (zum Beispiel Misswirtschaft oder Systemausfall) zu halten". Diese Risiken könnten eine wesentliche Bedrohung der Solvabilität der Unternehmen auslösen, seien aber im bisherigen System nicht erfasst gewesen.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem, das 2009 in das Gesetz aufgenommene Kreditaufnahmeverbot für Versicherer wieder zu streichen. Die Aufnahme von Fremdmitteln solle im engen Rahmen zulässig sein. Die Bundesregierung will den Vorschlag prüfen, weist aber zugleich darauf hin, dass die Regelung dazu beigetragen habe, dass die deutschen Versicherungsunternehmen relativ unbeschadet durch die jüngsten Finanzkrisen gekommen seien.