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Leichter zum Elterngeld

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
1 Min

FAMILIE

Das Elterngeld einfacher handhabbar werden: Einfacher zu beantragen für die Eltern, einfacher zu bearbeiten für die Verwaltungen. Dafür hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (17/1221) vorgelegt. "Ohne eine grundlegende Vereinfachung können die durchschnittlichen Laufzeiten nicht unter einem Monat gehalten werden", heißt es in der Begründung.

Auch die Experten in einer Anhörung des Familienausschusses zu dem Entwurf forderten vergangene Woche deutliche Erleichterungen. Für die Ermittlung des Elterngeldes orientiere sich der Gesetzgeber am Einkommenssteuerrecht, sagte Dirk H. Dau, ehemaliger Richter am Bundessozialgericht. Man sei davon ausgegangen, dass dies die Ermittlung erleichtere. In Wahrheit sei die Bestimmung der Einkommenshöhe einer der größten Streitfälle.

Der Familienbund der Katholiken befürwortete, den Bezug des Elterngeldes durch eine stärkere Pauschalierung zu vereinfachen, sagte Markus Faßhauer. Allerdings könnten Familien mit behinderten Kindern benachteiligt werden, wenn Freibeträge - wie vorgesehen - nicht berücksichtigt würden. Er forderte grundsätzliche Gesetzesänderungen. Der Gesetzgeber definiere zwar einen dreijährigen Schonraum für Familien, unterstütze sie aber nur im ersten Jahr finanziell. Das müsse geändert werden.

Auch die Hamburger Professorin Margarete Schuler-Harms sah dies kritisch."Mich würde interessieren, wie viel Verwaltungsaufwand eingespart wird", sagte sie. Würden einzelne Gruppen schlechter gestellt, sei das eventuell durch einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen.