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Schneller zum Elterngeld

29.05.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
1 Min

FAMILIE

Der Bezug des Elterngeldes soll vereinfacht werden. Der Familienausschuss verabschiedete vergangene Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1221) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen das Votum der SPD- und der Linksfraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes soll bei der Berechnung des Elterngeldes die Ermittlung des Einkommens durch eine Pauschalisierung von Steuern und Abgaben vereinfacht werden. Der Bundesrat hofft, den Verwaltungsaufwand zu verkleinern und die Wartezeiten bis zur Auszahlung des Elterngeldes zu verkürzen.

Der Ausschuss veränderte und konkretisierte den Gesetzentwurf noch einmal durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. So soll unter anderem eine Bestandsstatistik sowie eine Ergänzung der Übermittlungsbefugnisse des Statistischen Bundesamtes eingeführt werden.

Zustimmung zur Zielsetzung des Gesetzentwurfes äußerten alle Fraktionen. Sozialdemokraten und Linke bemängelten jedoch, dass der geltende doppelte Anspruchsverbrauch bei Teilzeitelternzeit erneut nicht aufgehoben werde. Demnach verkürzt sich die Bezugszeit des Elterngeldes um die Hälfte, wenn beide Eltern in Elternzeit gehen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Ein entsprechender Änderungsantrag der Linken wurde jedoch durch die Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen. Sie befürchten, dass durch die Pauschalisierung der Steuern und Abgaben steuerliche Freibeträge für Eltern mit behinderten Kindern nicht mehr berücksichtigt werden. Es müsse geprüft werden, ob das dadurch verringerte Elterngeld durch einen Pauschbetrag ausgeglichen werden kann.