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Mehr Mitsprache bei Großprojekten

INNERES Schwarz-Gelb will frühe Beteiligung der Öffentlichkeit. Opposition geht Regierungsentwurf nicht weit genug

29.05.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
2 Min

Für die Abgeordnete Sabine Leidig (Die Linke) trägt der Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren" (17/9666) einen "Nebelkerzentitel", der in den Augen ihrer SPD-Kollegin Kirsten Lühmann "erheblich mit der Realität" kollidiert: Bei der ersten Lesung der Vorlage ließ die Opposition vergangenen Donnerstag im Bundestag kein gutes Haar an dem Entwurf. "Sie verkaufen ein Gesetz zur Öffentlichkeitsbeteiligung und bauen mit demselben Gesetz genau diese Beteiligung ab", kritisierte die Grünen-Abgeordnete Ingrid Hönlinger.

Dem Entwurf zufolge soll die Öffentlichkeit künftig bei der Planung von Großvorhaben wie Bahnhöfen oder Flughäfen stärker beteiligt werden. Dazu will Schwarz-Gelb allgemeine Vorschriften über eine "frühe Öffentlichkeitsbeteiligung" festschreiben, die vor dem Verwaltungsverfahren - also vor der förmlichen Antragstellung - erfolgen soll. Die zuständige Behörde soll verpflichtet werden, bei dem Vorhabenträger auf diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hinzuwirken, ohne dass eine entsprechende Verpflichtung des Trägers vorgesehen ist.

Eine solche Verpflichtung wäre "kontraproduktiv, weil es gerade darum geht, vor dem eigentlichen rechtlichen Verfahren eine Kooperation mit den Bürgern einzugehen, um mit ihnen in die Diskussion einzutreten", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), in der Debatte. Der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin ergänzte, es gebe "ein verfassungsrechtliches Problem, wenn Sie bei privaten Verfahrensträgern eine Pflicht installieren". Laut Schröder soll darüber informiert werden, warum ein Projekt "notwendig ist, wie es verwirklicht werden soll und welche voraussichtlichen Auswirkungen es hat". Die Bürger könnten dazu Anregungen und Bedenken äußern. Das Ergebnis werde "an die zuständige Behörde weitergeleitet und dann in die Planungen aufgenommen". Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt verwies darauf, dass das "nachfolgende Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren (...) einfacher und schneller werden" solle. Mit den geplanten Regelungen schaffe man die Voraussetzungen dafür, dass Großvorhaben "zügiger und bei noch größerer Akzeptanz" der Bürger realisiert werden können.

Leidig erinnerte an die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Gegnern des Bahnprojekts "Stuttgart 21" von 2010, nach denen alle Verantwortlichen versprochen hätten, dass die Bürger künftig besser beteiligt würden. Die Koalition wolle aber "lediglich etwas früher um Akzeptanz werben", damit die Großprojekte "möglichst ungestört und beschleunigt umgesetzt werden können". Hönlinger kritisierte, mit dem Gesetzentwurf werde Öffentlichkeitsbeteiligung abgebaut, weil der Planfeststellungsbeschluss nicht mehr den "bekannten Betroffenen" zugestellt werden müsse. Lühmann mahnte, das "Ob und Wie einer Bürgerbeteiligung" dürfe nicht "in das Belieben von Behörden gestellt werden". Sie forderte einen "Bürgeranwalt zur Beratung der Betroffenen und verpflichtende Informationen im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens".