Piwik Webtracking Image

MACHT DAS BETREUUNGSGELD SINN?Gastkommentar : Kompensation tut not

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
2 Min

Das Betreuungsgeld hat zwei Zielsetzungen: eine rechtliche und eine familienpolitische. Es ist eine zwingende Folge des gesetzlich festgelegten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Ein- und Zweijährige, und zwar aus zwei Gründen. Erstens kann der Staat nicht allen Kindern dieses Alters Kita-Plätze zur Verfügung stellen - dafür gibt es weder die finanzielle Deckung noch ausreichend ausgebildetes Personal. Wer aber keinen Betreuungsplatz erhält, hat einen Rechtsanspruch auf Kompensation. Zweitens ist es verfassungsrechtlich (Grundgesetz-Artikel 6) fragwürdig, die öffentliche Kleinkinderziehung zum staatlichen Programm zu erheben und üppig zu subventionieren. Ohne Kompensation für die daheim betreuenden Eltern ist diese Subvention eine ideologische Anmaßung wider den Geist des Grundgesetzes.

Wenn die "Förderung" in den Kitas pädagogisch so zwingend ist, wie ohne Rücksicht auf die familiäre Ausgangssituation der Kinder behauptet wird, ist es mehr als angebracht, auch jene Eltern bei der Förderung ihrer Kinder zu unterstützen, die diese nicht in eine Kita geben wollen oder können. So wie aus dem Plan eines Kinderbetreuungsgesetzes 2008 ein Kinderförderungsgesetz geworden ist, so sollte das Betreuungsgeld in Förderungsgeld umbenannt werden. Denn Malstifte, Knete und Trommeln kosten für öffentlich und privat geförderte Kinder gleich viel. Das Betreuungsgeld ist schließlich auch ein Zeichen an Eltern, die ihre Kleinsten aus religiösen oder kulturellen Gründen nicht aus dem Haus geben. Der Staat kann die oft zitierten Migrantenkinder solcher Minderheiten nicht in eine Kita zwingen, aber er kann mit dem Fördergeld kundtun, dass er sich an den Kosten beteiligt, damit auch die Kinder zu Hause besser gefördert werden.