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Aus Plenum und Ausschüssen : Keine Änderungen am Bergrecht

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
2 Min

WIRTSCHAFT

Ein neues Bergrecht wird es vorerst nicht geben. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie lehnte vergangenen Woche mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP drei Anträge und einen Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen ab.

So hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/9560) mehr Transparenz bei bergrechtlichen Verfahren und eine stärkere Einbeziehung des Umweltschutzes gefordert. Die Linksfraktion verlangte (17/9034), dass die Interessen der Umwelt und der vom Abbau von Bodenschätzen betroffenen Menschen angemessen berücksichtigt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Gesetzentwurf (17/9390) eingebracht, in dem eine Bergbau-Förderabgabe von zehn Prozent vorgesehen ist. Schließlich verlangte die Fraktion (17/8133) eine öffentliche Interessenabwägung "zwischen den potenziell positiven Wirkungen des Bergbaus für die Gesellschaft und seinen negativen Folgen für die betroffenen Menschen".

Die CDU/CSU-Fraktion warf den Grünen vor, "Bergbau-Verhinderungsanträge" zu stellen. Es gebe keinen grundsätzlichen Bedarf für Änderungen am Bergrecht. Die FDP-Fraktion erklärte, das Bergrecht habe sich bewährt.

Die SPD-Fraktion bedauerte, dass die Koalition keinerlei Initiative ergreifen wolle. Die öffentliche Anhörung habe ergeben, dass das Gesetz nicht mehr in vollem Umfang zeitgemäß sei. So müsse es zu einer stärkeren Einbeziehung von Umweltaspekten kommen. Auch die Linksfraktion betonte die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen am Bergrecht. Es müssten Konflikte geregelt werden, wenn zum Beispiel Menschen ihre Wohnungen verlieren sollten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das Bergrecht sei ein Recht, das völlig einseitig die Interessen der Bergbaubetreiber schütze und die Interessen der Menschen vernachlässige. Von vielen Betroffenen werde gesagt: "Bergrecht bricht Menschenrecht", erklärte der Sprecher der Fraktion.