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Kurz notiert

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
3 Min

Mehr Geld für Besoldungs- und Versorgungsempfänger

Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 31. März wird auf die Beamten, Soldaten und Richter sowie die Versorgungsempfänger des Bundes übertragen. Der Bundestag verabschiedete dazu vergangenen Donnerstag einstimmig das von der Bundesregierung vorgelegte "Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013" (17/9875). Es sieht vor, die Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten anzuheben, und zwar zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent sowie zum 1. Januar und 1. August 2013 um jeweils 1,2 Prozent. Die Anwärterbezüge erhöhen sich entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum 1. März 2012 um 50 Euro und zum 1. August 2013 um 40 Euro erhöhen.

Stiftung soll durch Bildung "Selbstdatenschutz" stärken

Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundestages das "Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig" bis Oktober dieses Jahres vornehmen und zügig die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht beantragen. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/10092) verabschiedete der Bundestag vergangene Woche mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit. Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, vorbehaltlich der Entscheidung der Stiftungsaufsicht "die Voraussetzungen für die Aufnahme des Stiftungsbetriebs zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu schaffen". Laut Vorlage soll die Stiftung Datenschutz "den Selbstdatenschutz durch Aufklärung und Bildung im Bereich des Datenschutzes" stärken".

Herausragende Ehrung von Ronald Reagan gefordert

25 Jahre nach der Berliner Rede des damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan vom 12. Juni 1987 vor dem Brandenburger Tor hat der Bundestag "die Dankbarkeit des deutschen Volkes für das Engagement der Vereinigten Staaten und ihrer Präsidenten zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas" bekräftigt. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/9952) verabschiedete das Parlament am Donnerstag. Darin wird an Reagans damaligen Satz "Tear down this wall!" ("Reißen Sie diese Mauer nieder") erinnert, den er an den damaligen KPdSU-Generalsekretär Michail Gorbatschow gerichtet hatte. Die Bundesregierung wird in dem Parlamentsbeschluss aufgefordert, mit dem Land Berlin Reagan "gemeinsam für seine besonderen historischen Verdienste herausragend" zu ehren.

Vereinigung von Ex-MdBs mit neuem Vorstand

Die frühere SPD-Abgeordnete Ingrid Matthäus-Maier ist neue Präsidentin der Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments. Die Vereinigung wählte Matthäus-Maier auf ihrer Jahreshauptversammlung zur Nachfolgerin des satzungsgemäß ausgeschiedenen Präsidenten Harald B. Schäfer (SPD). Als Vizepräsidenten gehören dem neu gewählten Vorstand der Vereinigung die einstigen Abgeordneten Hans-Dirk Bierling (CDU) und Wolfgang Weng (FDP) an.

Europarats-Abkommen gegen Menschenhandel ratifiziert

Der Bundestag hat das Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 ratifiziert. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7316, 17/7368) wurde am vergangenen Donnerstag ohne Gegenstimme angenommen, lediglich die SPD enthielt sich. Mit dem Abkommen sollen die Rechte der Opfer von Menschenhandel gestärkt werden. Zudem sieht es eine unabhängigen Überwachung der Umsetzung in den Vertragsstaaten vor. Die SPD hatte Nachbesserungen im deutschen Aufenthaltsrecht und bei der Versorgung der Opfer gefordert. Ihr Antrag (17/8156) wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition gegen die der Opposition mehrheitlich abgelehnt.

Programme für Täter sollen häusliche Gewalt verhindern

Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1466) zur Stärkung der Täterverantwortung hat der Bundestag in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/10164) verabschiedet. Beschuldigte oder verwarnte Täter können künftig über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen Programmen zugewiesen werden, in denen sie sich mit ihren Taten auseinandersetzen und lernen, für ihr Handeln Verantwortung zu übernehmen und sich selbst zu kontrollieren. Den Beschuldigten kann bei vorläufiger Einstellung des Verfahrens die Teilnahme an einem bis zu einjährigen Programm auferlegt werden. Geändert werden die Strafprozessordnung und das Strafgesetzbuch.