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Homo-Ehe bleibt weiter tabu

GLEICHBEHANDLUNG Bundestag lehnt Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare ab

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
3 Min

"Heute ist der Tag, da sollten sich auch die Kanzlerin und die schwarz-gelbe Koalition endlich ein Herz nehmen und bekennen: Auch in Deutschland ist die Zeit reif für schwule und lesbische Hochzeiten", eröffnete der Grünen-Abgeordnete Volker Beck am vergangenen Donnerstag die Debatte über einen Gesetzentwurf seiner Fraktion (17/6343) sowie einen SPD-Antrag (17/8155) zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Dass gleichgeschlechtlichen Paaren "bis heute die Ehe verwehrt" ist, stelle "eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität" dar, argumentierten die Grünen in ihrem Gesetzentwurf. Aufgrund des "gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses" gebe es "keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten".

"Zahlreiche Diskriminierungen"

Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt, hieß es in der Vorlage weiter. Dies betreffe in erster Linie das Steuer- und Adoptionsrecht. Auch die SPD zielte mit ihrem Antrag darauf ab, "zahlreiche Diskriminierungen" gleichgeschlechtlicher Paare vor allem im Steuer- und Adoptionsrecht zu beseitigen, indem eine Eheschließung ermöglicht wird.

Dagegen betonte der CSU-Abgeordnete Thomas Silberhorn, dass es "mit uns nicht zu machen" sei, das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe vollständig gleichzustellen. "Die Ehe bleibt die Verbindung von Mann und Frau. Sie ist die Keimzelle der Familie. Sie bedarf ungeachtet von gesellschaftlichem Wandel eines besonderen Schutzes und der Förderung durch den Staat und die Rechtsordnung", erklärte Silberborn die Haltung seiner Fraktion.

Beck verwies demgegenüber darauf, dass es eine Mehrheit von 60 Prozent in der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gebe. 15 Staaten weltweit würden diese bereits ermöglichen. Und ein 16. Staat, Israel, würde die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen.

Ungleichbehandlung beklagt

Die finanziellen Entlastungen, die Ehepaare genießen, seien den Lebenspartnerschaften verwehrt, erklärte Sonja Steffen von der SPD-Fraktion und führte folgendes Beispiel an: "Bei einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro im Jahr beträgt der sogenannte Splittingvorteil für Ehepartner jährlich durchschnittlich 1.600 Euro." Ein schwules Paar erhalte diesen Vorteil nicht. Diese "derzeitige Ungleichbehandlung" habe "keine verfassungsrechtliche Grundlage".

"Wir wollen durchaus darüber diskutieren, ob verfassungsändernde Vorschriften notwendig sind, um eine Öffnung der Ehe vorzunehmen", erklärte sich Stephan Thomae (FDP) bereit. "Wir wollen Respekt vor dem Grundgesetz zeigen und wo nötig das Grundgesetz ändern", aber "so weit ist die Diskussion bislang noch nicht".

"Dem Grundgesetz verpflichtet"

Auch Barbara Höll (Die Linke) bezog sich auf das Grundgesetz: "Wir sitzen hier im Bundestag und sind damit dem Grundgesetz verpflichtet." Allerdings sei der Bundestag "nicht verpflichtet, das umzusetzen, was zum Beispiel der Papst sagt, der unter Ehe das Zusammenleben von Mann, Frau und Kind versteht. Wir müssen der Lebensrealität Rechnung tragen". Am Morgen erst hatte Berlins Erzbischof Rainer Maria Woelki mit seiner Äußerung für Schlagzeilen gesorgt, dass Schwule und Lesben nicht "in ungerechter Weise zurückgesetzt" werden dürften.

In namentlicher Abstimmung votierten schließlich 260 Abgeordnete für und 309 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, zwölf enthielten sich. Auch der Antrag der SPD-Fraktion wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ebenfalls in namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag zudem einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10133) ab. 266 Abgeordnete stimmten dafür, 309 dagegen, neun enthielten sich. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. September einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die eingetragene Lebenspartnerschaft in sämtlichen Rechtsbereichen der Ehe gleichstellt. V