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Elf Fragen zu Schirm und Pakt

EURO-STABILISIERUNG Mit einem umfassenden Paket versuchen Europas Staaten die Schuldenkrise in den Griff zu bekommen

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
6 Min

Es ist ein Kampf gegen die Zeit - und die Politik scheint den Finanzmärkten stets hinterher zu laufen. Und doch sollte man sich nicht täuschen: Zurzeit schnürt die Politik mit dem Europäischen Stabilitätspakt (ESM) und dem Fiskalpakt trotz aller Horrornachrichten aus Griechenland, Spanien, Zypern und Italien zum ersten Mal ein umfassendes Paket zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise in Europa. Daran werden auch die juristischen Hürden, die in Deutschland noch vor dem Bundesverfassungsgericht zu nehmen sind, nicht viel ausrichten. Sie werden allerdings den Start des Europäischen Stabilitätspaktes um einige Wochen verschieben. Ursprünglich sollte der ESM bereits am gestrigen Sonntag in Kraft treten. Daraus wird nun nichts.

Zum ersten Mal gibt es in den Euro-Staaten durch den ESM und den Fiskalpakt einen festen Schutz- und Nothilfemechanismus, wie die Gemeinschaft in Zukunft mit in Not geratenen Mitgliedsländern verfahren will. Der ESM regelt dabei das Vorgehen in der Eurozone, wenn es zu Hilfsmaßnahmen kommt, der Fiskalpakt das jeweilige nationalstaatliche Procedere, um auf Dauer zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Beide Maßnahmen bedingen sich also gegenseitig, denn in Zukunft sollen nur die Länder Geld aus dem ESM erhalten, die den Fiskalpakt ratifiziert und umgesetzt haben.

Wie groß ist der ESM?

Der ESM soll den im Mai 2010 beschlossenen ersten "Rettungsschirm" EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebietes beitragen. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und verfügt über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro. Das ist aber nicht die Obergrenze. Bei Bedarf kann das ESM-Volumen jederzeit ausgeweitet werden. Für Deutschland hat das Bundeskabinett am 14. März 2012 die beiden Gesetzesentwürfe zur Ratifizierung des ESM-Vertrages und zur finanziellen Beteiligung am ESM beschlossen. Am Freitag wurden ESM und Fiskalpakt im Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Wie funktioniert der ESM?

Mit dem Geld kann der ESM mit zinsgünstigen Milliarden-Krediten notleidenden Ländern beispringen. Dies erfordert einen Beschluss des ESM-Gouverneursrats, in dem die Euro-Finanzminister sitzen. Die Hilfe ist dabei an strikte Auflagen geknüpft. Anders als der befristete Vorläufer EFSF soll der ESM eine Dauereinrichtung werden. Es gibt kein Austrittsrecht. Zudem kann der ESM Anleihen der betroffenen Staaten kaufen. Die EZB hat darauf gedrungen, da sie nicht länger Anleihen kaufen wolle. Als weitere Möglichkeit kann der ESM - wie schon der EFSF im Falle Spaniens - Darlehen geben, um Banken in Problemländern zu rekapitalisieren. Im Gegenzug müssen Staaten und Banken Auflagen erfüllen, dies soll die EU-Kommission überwachen.

Kann der ESM die Finanzmärkte beruhigen?

Wichtige internationale Organisationen wie der IWF und die OECD hatten Europa zum Aufbau höherer "Brandmauern" von bis zu einer Billion aufgefordert. Deshalb haben die Euro-Finanzminister beschlossen, den ESM und den bisherigen Rettungsschirm EFSF für einige Zeit parallel laufen zu lassen - wohl bis Ende 2014. So kommen sie auf eine "Brandmauer" von 800 Milliarden Euro oder "mehr als einer Billion Dollar".

Mit wie viel Geld haftet Deutschland?

Die Haftung der Mitgliedstaaten richtet sich nach den Kapitalanteilen an der Europäischen Zentralbank (EZB). Den größten Teil des Kapitals - 620 Milliarden Euro - wird der ESM in Form von Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen. 2012 muss die Bundesregierung deswegen rund 8,7 Milliarden Euro Kapital in den ESM einzahlen, die Neuverschuldung des Bundes steigt daher von 26,1 auf 32,1 Milliarden Euro. Die Milliarden-Bareinzahlung und die Übersicherung sollen garantieren, dass der ESM die höchste Bonitätsnote AAA der Ratingagenturen erhält. Aus allen Rettungsschirmen, heißt es in einem Bericht des Bundesfinanzministeriums, ergibt sich für Deutschland eine Haftungszusage von mehr als 310 Milliarden Euro. Weitaus teurer aber wäre ein Auseinanderfallen der Euro-Zone, heißt es weiter.

Was ist der Fiskalpakt?

Mit nationalen Schuldenbremsen und Sanktionen für Staaten, die ihren Haushalt nicht in den Griff bekommen, soll wiederum der Fiskalpakt den Euro-Raum stärken. 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben den "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion", wie er offiziell heißt, - mit der Ausnahme von Großbritannien und Tschechien - unterzeichnet. Der Fiskalpakt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden.

Wie wirkt der Fiskalpakt?

Das Konzept der Fiskalunion sieht die Übertragung über die nationalen Fiskalpolitiken auf die europäische Ebene vor mit dem Ziel, mehr Haushaltsdisziplin durchzusetzen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich in ihm zur Einführung einer Schuldenbremse: Das jährliche Haushaltdefizit darf nur noch höchstens 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen - es sei denn, außergewöhnliche Ereignisse oder ein schwerer Konjunkturabschwung stehen dem entgegen. Überschreitet das Defizit eines Staates die Obergrenze, greifen weitgehend automatisch die Sanktionen, die die EU-Kommission vorschlägt. Nur eine Mehrheit kann dieses Defizitverfahren noch stoppen. Überschreitet die Gesamtverschuldung eines Landes den im Maastricht-Vertrag festgelegten Wert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Ausgaben kürzen, und zwar jährlich um fünf Prozent der Summe, die über der Obergrenze liegt.

Warum musste der Bund die Länder "kaufen"?

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf die Zustimmung zum europäischen Fiskalpakt und ein milliardenschweres Ausgleichspaket geeinigt. Das war nötig, weil die Schuldenbremse des Fiskalpakts schneller zeitlich greift als die deutsche Schuldenbremse, nach der die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Zudem bezieht sich die Fiskalpakt-Schuldenbremse auf alle öffentlichen Schulden und somit auch die der Kommunen und Sozialsysteme.

Was ist die Bankenunion?

Rund um den ESM und den Fiskalpakt reihen sich Überlegungen zu einer Bankenunion, die jedoch nicht mehr so heißt, und im wesentlichen eine gemeinsame Bankenaufsicht umfasst, die bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt werden könnte. Dazu soll ein Einlagensicherungsfonds entstehen, der Europas Privatanlegern ihr Geld garantiert. Deutsche Steuerzahler würden dann auch für spanische Sparer haften - das lehnt die Bundesregierung bislang ab. Außerdem schlägt das Papier einen Abwicklungsfonds vor, der marode Banken auffängt. Diesen soll hauptsächlich die Finanzbranche selbst finanzieren. Damit er aber auf jeden Fall genug Schlagkraft hat, könnte hier auch der neue Rettungsschirm ESM einspringen.

Wie sehen die Pläne für eine Finanztransaktionssteuer aus?

Die neue Steuer soll von mindestens neun EU-Staaten eingeführt werden - allerdings im ersten Zug nur als eine Art Börsenumsatzsteuer, die zum Beispiel den Handel mit Derivaten oder den computergestützten Aktienhandel nicht umfasst. Großbritannien aber auch Schweden haben hier energischen Protest erhoben.

Hebelt der ESM das Haushaltsrecht des Bundestages aus?

Über allem schwebt zudem das unübersehbar gewordene Demokratiedefizit, das sich bei der Rettung der Eurozone auftut. Hans-Werner Sinn, Präsident des Instituts für Wirtschaftsforschung, kritisiert deshalb auch den insgesamt immer kleiner werdenden Spielraum für Aktionen ohne nationale Parlamentskontrolle: "Wenn der Bundestag dem ESM erst einmal zugestimmt hat, kann der Vertreter der Bundesregierung laut Vertrag bis zur Höhe von 190 Milliarden Euro frei verfügen und entsprechende Haftungen übernehmen." Und das ist immerhin die Hälfte des deutschen Etats, bei dem im Bundestag selbst um kleinste Summen tage- und wochenlang vehement gerungen wird. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht Bundespräsident Joachim Gauck vor kurzem gebeten, mit der Unterschrift unter das ESM- und Fiskalpakt-Gesetz zu warten. Allerdings beschloß der Bundestag noch Änderungen an den Gesetzen. Dabei ging es vor allem um die Parlamentsbeteiligung, die erneut gestärkt wurde, und um Klarstellung zur Zweidrittel-Mehrheit beim ESM.

Kann das Bundesverfassungsgericht den ESM-Vertrag verhindern?

Die Linkspartei trägt in ihrer Klageschrift vor, dass die Verträge massiv in die Budgethoheit des Parlamentes eingriffen und Deutschland sich mit ESM und Fiskalpakt auf ewig binden würde. Damit hebele der Fiskalpakt die Mitbestimmungsrechte des Parlaments aus und schränke den Spielraum aller künftigen Regierungen entscheidend ein, sagt zum Beispiel Sarah Wagenknecht, die Vize-Fraktionschefin der Linken. "Das ist ein kalter Putsch gegen das Grundgesetz". Aber das Bundesverfassungsgericht wird auch anerkennen, dass beide Verträge am vergangenen Freitag mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und anschließend im Bundesrat verabschiedet wurden und damit den erklärten parlamentarischen Willen einer übergroßen Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestags zum Ausdruck brachten, einer Verlagerung wichtiger haushaltsrechtlicher und fiskalpolitischer Fragen auf die europäische Ebene zuzustimmen.