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Abstimmung soll frei sein

06.08.2012
2023-08-30T12:17:35.7200Z
1 Min

BESCHNEIDUNG

Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen den Fraktionszwang aufheben, wenn das Parlament über eine gesetzliche Regelung zur Beschneidung von Jungen abstimmen sollte. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sagte, bei einer so grundsätzlichen Frage könne niemand zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten gezwungen werden. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken äußerten sich ähnlich.

In seiner Sondersitzung am 19. Juli hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, bis zum Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine "medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist". Dem Antrag (17/10331) von Union, SPD und FDP stimmten 473 Abgeordnete zu, 97 Parlamentarier, darunter die Linksfraktion und Teile der Grünen, lehnten ihn ab. 13 enthielten sich. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Köln, in dem die Beschneidung eines Vierjährigen als Körperverletztung gewertet wird.

Die Redner von Koalition und SPD forderten in der Debatte ein klares Signal an die jüdischen und muslimischen Gemeinden in Deutschland: Deren Religionsausübung müsse weiterhin ermöglicht werden, die Beschneidung von Jungen deshalb unter klaren Vorgaben straffrei sein. Jens Petermann (Die Linke) sah hingegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung verletzt. Er forderte, das frühkindliche Ritual der Beschneidung ins "Schmerzlos-Symbolische" zu verschieben und die Entscheidung über einen Eingriff den Heranwachsenden zu überlassen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist gegen ein gesondertes Gesetz. Experten sind noch uneins darüber, ob die Frage im Strafrecht oder eher im Familienrecht zu regeln ist.