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Fortsetzung einer unendlichen Geschichte

FAMILIE Experten erteilen dem Betreuungsgeld mehrheitlich eine Absage. Abschließende Lesung des Gesetzentwurfes wird voraussichtlich verschoben

17.09.2012
2023-08-30T12:17:37.7200Z
3 Min

Die Befürworter des umstrittenen Betreuungsgeldes haben es nicht leicht in diesen Tagen. Sollte der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP noch kurz vor der Sommerpause eingebrachte Gesetzentwurf (17/9917) ursprünglich noch im September durch den Bundestag gebracht werden, so scheint sich der Termin nun doch in den Oktober zu verschieben. Denn das Unbehagen über die neue familienpolitische Leistung, die vor allem von der CSU vehement gefordert wird, stößt nicht nur bei der Opposition auf Ablehnung. Auch in der Koalition, vor allem bei den Liberalen, ist das Unbehagen groß über das Vorhaben, das im Koalitionsvertrag zwischen festgeschrieben wurde.

Am vergangenen Freitag - im Plenum waren die Haushaltsdebatten gerade verklungen - bekamen die Gegner des Betreuungsgeldes in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses noch einmal Rückendeckung von Expertenseite. Diese sprachen sich mehrheitlich gegen die Einführung der Leistung aus. Da Sachverständige gemäß der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag von den Fraktionen benannt werden, lässt sich daraus schon ablesen, dass das Vorhaben wohl eher aus Koalitionstreue den Bundestag passieren könnte als aus tieferer Überzeugung.

Jürgen Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände war der einzige geladene Sachverständige, der sich nicht zu einem eindeutigen Votum für oder gegen das Betreuungsgeld hinreißen lassen wollte. Allerdings appellierte er eindringlich an die Parlamentarier im Ausschuss, nur ein verfassungsrechtlich einwandfreies Gesetz zu verabschieden. Die Kommunen kämen als ausführendes Organ in eine "höchst missliche Lage", wenn das Bundesverfassunsggericht das Gesetz nach einem Jahr wieder kippen würde und sie den Beziehern des Betreuungsgeldes erklären müssten, warum sie es dann wieder gestrichen bekommen.

Handfester Verfassungsstreit

Doch über diese verfassungsrechtliche Beurteilung waren sich die Experten alles andere als einig. Während der Jurist Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg das Betreuungsgeld im Einklang mit dem Grundgesetz sieht, sprachen sich seine Kollegen Ute Sacksofsky von der Goethe-Univerität in Frankurt am Main und Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Gesetzesvorlage aus. Der Staat, so lautete ihr Argument, dürfe keine Kompensation an seine Bürger zahlen, wenn sie eine staatliche Leistung - in diesem Fall den Platz für ihr Kind in einer öffentlich geförderten Kindertagesstätte - nicht in Anspruch nehmen. Schon deshalb nicht, weil die Betreuungseinrichtungen nicht kostenfrei seien. Kluth hielt dagegen, dass diese Kita-Gebühren deutlich unter den eigentlichen Kosten für einen Betreuungsplatz lägen. Dies käme einer staatlichen Förderung gleich. Durch das Betreuungsgeld werde eine Rechtslage geschaffen, in der sowohl die Eltern finanziell unterstützt werden, die ihre ein- und zweijährigen Kinder in einer Kita betreuen lassen, als auch jene, die dies nicht tun.

Auch Birgit Kelle, Vorsitzende des Vereins "Frau 2000plus", forderte, dass der Staat beide Erziehungsmodelle neutral unterstützt. Dies sei auch durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach so entschieden worden. Vehement sprach sie sich gegen jede Bevormundung von Eltern aus, wie sie derzeit im politischen Streit um das Betreuungsgeld und den Kita-Ausbau zu vernehmen sei. Dieser Forderung schloss sich Franziska Papst vom Paritätischen Gesamtverband an. Zugleich stellte sie jedoch fest, dass eine echte Wahlfreiheit für Eltern nur dann realisiert sei, wenn ausreichend und flächendeckend Betreuungsplätze geschaffen werden. Wenn das Betreuungsgeld eine Anerkennung der Erziehungsleistung sei, sagte Papst, dann ginge es umgekehrt aber nicht an, es auf den Hartz-IV-Satz und andere Sozialleistungen anzurechnen. Ansonsten würde man die Eltern in "gute" und "schlechte" unterscheiden.

Susanne Viernickel vor der Alice Salomon Hochschule Berlin warnte eindringlich davor, die unterschiedlichen Betreuungsmodelle einseitig zu kritisieren. Es käme nicht darauf an, wo ein Kind schwerpunktmäßig erzogen und betreut werde, sondern wie - die Qualität sei ausschlaggebend.

Am Ende der öffentlichen Anhörung hatten sich zwar sechs Sachverständige eindeutig gegen und nur vier für das Betreuungsgeld ausgesprochen. Doch über die seit dem Jahr 2008 so kontrovers diskutierte familienpolitische Leistung wird in den kommenden Wochen abschließend im Parlament entschieden.