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Längere Rückwirkung gefordert

01.10.2012
2023-08-30T12:17:38.7200Z
1 Min

INNERES

Die Rückwirkung der Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften soll nach dem Willen der Grünen-Fraktion auf den 1. August 2001 ausgeweitet werden. In einem Gesetzentwurf (17/10769), der am Donnerstag erstmals vom Bundestag behandelt wurde, verweist die Fraktion darauf, dass die Ungleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe laut Bundesverfassungsgericht seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes verfassungswidrig sei und rückwirkend behoben werden müsse. Die 2010 beschlossene Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften sei indes rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 erfolgt. Die Begrenzung auf dieses Datum sei vom Verfassungsgericht im Juni 2012 für verfassungswidrig erklärt worden. Demnach sei der Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft mit Wirkung zum 1. August 2001 eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die allen "Beamten, die ihre Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah geltend gemacht haben, einen Anspruch auf Nachzahlung des Familienzuschlags ab dem Zeitpunkt seiner erstmaligen Beanspruchung einräumt". Diese Verpflichtung sei analog auf alle ehebezogenen Regelungen im öffentlichen Dienstrecht zu übertragen.

Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster gab zu Protokoll, der Grünen-Entwurf gehe "weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht hinaus" und sei abzulehnen. Sein FDP-Kollege Stefan Ruppert wertete die Vorlage als "unüberlegten Schnellschuss, den die Koalition nicht mittragen kann". Der SPD-Parlamentarier Wolfgang Gunkel begrüßte den Gesetzentwurf dagegen ebenso wie für Die Linke ihre Abgeordnete Barbara Höll. Der Grünen-Parlamentarier Volker Beck verwies darauf, dass die Gleichstellung homosexueller Paare verfassungsrechtlich erforderlich sei.