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Einigung bei Wahlrechtsreform

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
2 Min

BUNDESTAG

Nach der Einigung von vier der fünf Bundestagsfraktionen auf ein neues Wahlrecht soll ein entsprechender Gesetzentwurf noch in diesem Jahr in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Dies kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), vergangene Woche an. Zuvor hatten sich alle Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion Die Linke auf ein Modell für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform verständigt.

Grundlage dieses Modells ist laut Grosse-Brömer "das Ursprungsmodell von CDU/CSU und FDP, ergänzt durch eine Ausgleichskomponente". Soweit es durch die Reform zu einer "moderaten Vergrößerung" des Bundestages kommen sollte, sei dies "den verfassungsrechtlichen Vorgaben geschuldet sowie der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, ein neues Wahlrecht mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit zu verabschieden", fügte Grosse-Brömer hinzu. Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann verwies darauf, dass dem Beschluss zufolge "bei der nächsten Wahl Überhangmandate durch Ausgleichsmandate neutralisiert werden". Das neue Wahlrecht sei "fair, gleich und demokratisch". Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, betonte, die Einigung gebe dem Wähler "die Gestaltung über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag zurück". Der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert unterstrich, innerhalb der "sehr engen Vorgaben, die Karlsruhe uns gemacht hat, war die Vergrößerung des Parlaments der Preis, den wir für eine Übereinkunft zu zahlen hatten". Für Die Linke erklärte ihre Abgeordnete Halina Wawzyniak, ihre Fraktion könne den Vorschlag nicht mittragen, "weil es eine verfassungsgemäße Alternative zu diesem Modell gibt, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zu einer Vergrößerung des Bundestages führen würde".