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Elektroautos sollen in Schwung kommen

FINANZEN Befreiung von der Kfz-Steuer und Vergünstigungen für Dienstwagenfahrer

29.10.2012
2023-08-30T12:17:40.7200Z
3 Min

Elektromobilität wird vom nächsten Jahr an stärker gefördert werden. Die Koalitionsfraktionen setzten mit zwei Gesetzesänderungen am Donnerstag im Bundestag steuerliche Vergünstigungen für Käufer und Nutzer von Elektroautos um. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, dass 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen leise und umweltfreundlich rollen sollen. Die beschlossenen Maßnahmen sollen auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnik gelten.

Private Dienstwagennutzung

So billigte der Bundestag den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (17/10000, 17/11190) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der Linken. Die Fraktionen von SPD und Grünen stimmten dagegen. Darin geht es um die Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen bei privater Nutzung. Nach der derzeitigen Regelung sind Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden.

Die zweite Änderung betrifft die Kfz-Steuer. Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder sollen für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind oder Brennstoffzellen haben. Dem entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungssteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039, 17/11183) stimmte der Bundestag ebenfalls am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalition zu. Die SPD enthielt sich, während Linke und Grüne den Entwurf ablehnten. Die Steuerbefreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Kabinettsbeschluss zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die Grünen hatten vergeblich gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen.

Die Unionsfraktion hatte bei den abschließenden Beratungen im Finanzausschuss die Bedeutung der Befreiung von Elektrofahrzeugen und Autos mit Brennstoffzellentechnik von der Steuer hervorgehoben. Außerdem sei es gelungen, für die Landwirtschaft eine günstige Regelung für die versicherungssteuerliche Behandlung von Mehrgefahrenversicherungen (gegen Hagel, Hochwasser- und andere Schäden) zu finden. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Lösung für die Landwirtschaft und zeigte sich erfreut, dass Steuererhöhungen und bürokratische Mehrbelastungen vermieden worden seien.

Von der SPD-Fraktion wurde kritisiert, dass nur Neufahrzeuge nach ihrem Kohlendioxidausstoß besteuert würden. Die Koalition habe ihre eigene Ankündigung, die Besteuerung nach Kohlendioxidausstoß auch auf Altfahrzeuge auszudehnen, nicht eingehalten. Die Linksfraktion kritisierte die Förderung von Elektroautos. Entscheidend sei, wie der Strom erzeugt werde. Komme der Strom aus Atom- oder Kohlekraftwerken, sei das nicht umweltfreundlich.

Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes wurden noch weitere Änderungen im Steuerrecht vorgenommen. So wird Steuersparmodellen beim Handel von Gold über ausländische Firmen ein Riegel vorgeschoben.

Mit dem Gesetz bleiben zudem Wehrsold und Dienstgeld für freiwillig Wehrdienstleistende auch in Zukunft steuerfrei. Weitere Bezüge der freiwillig Wehrdienstleistenden wie der Wehrdienstzuschlag und besondere Zuwendungen wie die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden dagegen steuerpflichtig. Neu aufgenommen wurde jetzt eine Bestimmung, nach der alle Bezüge von Reservisten von der Steuer ausgenommen werden. Ferner wird das für den Bundesfreiwilligendienst und auch für den Jugendfreiwilligendienst gezahlte Taschengeld steuerfrei sein. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Reduzierung von Aufbewahrungsfristen für Steuerunterlagen vonzehn auf sieben Jahre vor.