Piwik Webtracking Image

Opposition hat Rückenwind

03.12.2012
2023-08-30T12:17:42.7200Z
1 Min

JUSTIZ

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat indirekt den Vorwurf bestätigt, die ukrainische Regierung instrumentalisiere die Justiz gegen die Opposition. Der gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs vom Juli zielende Berufungsantrag Kiews wurde jetzt von den Europaratsrichtern zurückgewiesen.

In der nunmehr rechtskräftigen Entscheidung vom Sommer hatte Straßburg kritisiert, die Ukraine sei gegen Juri Luzenko, den zu vier Jahren Gefängnis verurteilten Ex-Innenminister der ehemaligen Premierministerin Julia Timoschenko, "willkürlich" vorgegangen. Dessen Festnahme Ende 2010 und die bis zur Verurteilung im Februar 2012 andauernde U-Haft seien gesetzwidrig gewesen, da zum Beispiel keine Fluchtgefahr bestanden habe, argumentierten die Richter. Sie sprachen zwar nicht offen von politischen Motiven, stellten aber fest, dass hinter Luzenkos Strafverfolgung nicht nur strafrechtliche Erfordernisse, sondern "auch andere Gründe" gestanden hätten. Obwohl das Urteil der ukrainischen Opposition politisch nützt, muss Luzenko weiter hinter Gittern bleiben: Vor dem Menschenrechtsgerichtshof geht es bislang nur um dessen Festnahme und U-Haft, nicht jedoch um die Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis - dagegen kann Luzenko in Straßburg erst klagen, wenn der in Kiew noch anhängige Rechtsstreit abgeschlossen ist.