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PATIENTENRECHTE Neues Gesetz soll Ordnung in eine bislang unübersichtliche Rechtslage bringen

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
3 Min

Es ist weitgehend unstrittig, dass die Patienten in Deutschland bereits über viele Rechte gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen verfügen. Patienten müssen über eine Behandlung informiert und über die Risiken aufgeklärt werden. Dennoch fällt es ihnen oft schwer, ihre Rechte wahrzunehmen. Denn sie sind in ganz unterschiedlichen Gesetzesmaterien und im Richterrecht geregelt. Das Vorhaben der Koalition, hier durch Zusammenlegung mehr Transparenz zu schaffen, wird daher im Grundsatz von allen Fraktionen befürwortet. In der Plenardebatte zum Thema Patientenrechte am vergangenen Donnerstag ging es daher vor allem um die Frage, ob die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf (17/10488) genug oder zu wenig für die Betroffenen erreicht hat. Während die Opposition der Koalition vorhält, Chancen vertan zu haben, verbucht die Koalition schon das Zustandekommen des Gesetzes als Erfolg.

Auf einen Blick

Aus Sicht der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans ist dies alles andere als selbstverständlich. Die SPD habe ein solches Gesetz in den 11 Jahren ihrer Regierungsbeteiligung jedenfalls nicht zustande gebracht. Die rot-grüne Koalition habe sich seinerzeit darauf beschränkt, Gutachten einzuholen und Arbeitsgruppen einzusetzen, sagte Dyckmans. "Künftig können die Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) auf einen Blick sehen, welche Rechte sie haben", unterstrich die FDP-Abgeordnete.

Die SPD-Abgeordnete Marlies Volkmer stellte zunächst fest, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland bis heute nicht am Bedarf der Patienten orientiere. "Patienten fühlen sich hier oft noch als Bittsteller", kritisierte sie. Die Patienten seien Ärzten oder Krankenhäusern im Konfliktfall unterlegen, weil ihre Mitwirkungsrechte unzureichend seien. "Es genügt daher nicht, die bestehenden Rechte in einem Gesetz zu bündeln", stellte Volkmer fest. Der größte Mangel des Gesetzes bestehe darin, dass auf die Einführung eines Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern verzichtet worden sei. Obwohl der Patientenbeauftragte der Bundesregierung sich seit Jahren für die Einrichtung eines solchen Fonds stark mache, habe die Koalition sich dagegen entschieden. "Es fehlt ihnen die Courage, einen solchen neuen Weg zu gehen", ist sich Volkmer sicher.

Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller (CSU) ist hingegen überzeugt, dass das Patientenrechtegesetz für viele der Probleme eine Lösung bringe, mit denen er täglich als Patientenbeauftragter der Bundesregierung konfrontiert werde. Die Patienten profitierten zudem von zahlreichen konkreten Verbesserungen. So müssten sie künftig umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden und erhielten ein Recht zur Einsichtnahme in ihre Patientenakte. "Das verringert das Wissensungleichgewicht zwischen Patienten und Leistungserbringern", stellte Zöllner fest. Ferner sei künftig die Wartezeit für die Bewilligung von Kassenleistungen auf drei Wochen begrenzt, und die Patientenvertretungen in der Selbstverwaltung erhielten mehr Rechte. "Mit diesen Maßnahmen ebnen wir den Patienten den Weg vom Bittsteller zum Partner im Gesundheitswesen", betonte der CSU-Abgeordnete.

Unzufriedene Patienten

Nach Ansicht der Abgeordneten Katrin Vogler von der Linke-Fraktion handelt es sich bei dem Gesetz der Koalition um nicht mehr als ein Placebo. Selbst dort, wo es den Krankenkassen neue Pflichten auferlege, bleibe es letztlich vage. Anders als die Koalition behaupte, bestehe über den Inhalt des Gesetzes auch alles andere als ein Konsens zwischen den Beteiligten. "Viele Patientenorganisationen sind mit dem Gesetz überhaupt nicht zufrieden", erklärte Vogler. So müssten die Opfer von Behandlungsfehlern nach wie vor beweisen, dass ihre Beschwerden ursächlich auf diesen Behandlungsfehler zurückzuführen seien. "Ihnen hat wieder mal der Mut gefehlt, sich mit mächtigen Lobbygruppen anzulegen", resümierte die Abgeordnete der Linken.

Unerledigte Aufgaben

Auch die Abgeordnete Maria Klein-Schmeink von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hält den Gesetzentwurf im Ergebnis für enttäuschend. "Wenngleich im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch einige Verbesserungen vorgenommen worden sind, haben Sie doch den Kern Ihrer Aufgabe nicht bewältigt", warf die Angeordnete der Koalition vor. Ein Mangel sei vor allem die unbefriedigende Regelung für die Opfer von Behandlungsfehlern. "Es wird auch in Zukunft bei den langen Rechtsstreitigkeiten und hohen Prozessrisiken für die Patienten bleiben, weil die Anforderungen an die Beweislast zu hoch sind", urteilte Klein-Schmeink. Daher habe auch die Union zunehmend Sympathien für die Einrichtung eines Härtefallfonds entwickelt. Am Ende sei der Fond an der FDP und am Widerstand der Haftpflichtversicher gescheitert, mutmaßte die Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/10488) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP angenommen. Die Anträge der Fraktionen der SPD (17/9061 und 17/11008), Die Linke (17/6489) und Bündnis 90/Die Grünen (17/6348) wurden hingegen ebenso wie ein Entschließungsantrag der Linken von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.