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Umstrittene Beschränkungen

ASYL Koalition weist Forderungen nach Abschaffung der Residenzpflicht zurück. Opposition legt nach

03.12.2012
2023-08-30T12:17:43.7200Z
3 Min

Residenzpflicht abschaffen!" lautet eine der Forderungen auf dem Transparent, das vor dem Brandenburger Tor auf dem Pariser Platz liegt, wo Flüchtlinge seit Wochen gegen ihre Lebensbedingungen protestieren - eine Forderung, die im nahen Reichstagsgebäude auch die Opposition erhebt. Einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion (17/5912) mit dem Titel "Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende und Geduldete" lehnte der Bundestag indes vergangene Woche mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalitionsmehrheit ab, ein Antrag der Grünen-Fraktion (17/11356) mit gleicher Zielrichtung hatte am Vortag im Innenausschuss das selbe Schicksal erfahren.

"Vernichtendes Urteil"

Das Thema bleibt gleichwohl auf der Tagesordnung, da das Plenum einen Antrag der Linksfraktion (17/11589) auf Abschaffung der Residenzpflicht ebenso zur an die zuständigen Ausschüsse überwies wie einen weiteren Grünen-Antrag (17/11663), in dem die Aufhebung sowohl der Residenzpflicht als auch des Asylbewerberleistungsgesetzes gefordert wird. Ebenfalls überwiesen wurde ein SPD-Antrag (17/11674), das Asylbewerberleistungsgesetz zu reformieren, während Vorstöße der Links- (17/4424) und der Grünen-Fraktion (17/1428) auf Abschaffung des Gesetzes von der Koalition wie von den Sozialdemokraten abgelehnt wurden.

Eine zentrale Rolle spielte in der Debatte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli dieses Jahres zur Verfassungswidrigkeit der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - ein "vernichtendes Urteil über die derzeitige Existenzsicherung von Asylbewerbern in Deutschland", sagte etwa die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm. Sie verwies darauf, dass die Richter eine sofortige Heraufsetzung der Regelsätze gefordert hätten. Das Gericht habe bestätigt, kommentierte für die Linksfraktion ihre Abgeordnete Ulla Jelpke das Urteil, "dass dieses Gesetz die Menschenwürde verletzt, weil es zu geringe Leistungen vorsieht". Und für Grünen-Fraktionschefin Renate Künast haben die Verfassungsrichter "ganz klar gesagt: Auch für Asylbewerber gilt, dass das menschenwürdige Existenzminimum irgendwelchen migrationspolitischen Zielen nicht zugänglich ist". Das Asylbewerberleistungsgesetz relativiere "in der Praxis die Menschenwürde" und müsse "weg".

Hiller-Ohm erinnerte daran, dass eine Initiative zur Abschaffung des Gesetzes im Bundesrat gerade gescheitert sei. Deshalb setze sich ihre Fraktion für eine Reform des Gesetzes ein und fordere unter anderem verfassungsfeste Regelsätze. Zudem müsse das "diskriminierende Sachleistungsprinzip einschließlich der Gemeinschaftsunterkünfte" beendet werden, denn "weder Essenspakete noch Gutscheine für Kleidung oder Lebensmittel" seien ein "würdiger Umgang mit den Hilfebedürftigen".

"Wichtige Bausteine"

Der CDU-Parlamentarier Peter Tauber kündigte zum Asylbewerberleistungsgesetz eine Regelung an, "die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht und die Bedarfe der Menschen genau abbildet". Die Koalition wolle ermöglichen, "dass die Menschen für die Dauer ihres Asylverfahrens in Deutschland Zuflucht finden und ein Auskommen haben". Taubers Fraktionskollege Paul Lehrieder (CSU) sagte, die Bundesregierung arbeite "mit Hochdruck" an einem Gesetzentwurf, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts umzusetzen. Er verteidigte zugleich die Residenzpflicht und das Sachleistungsprinzip als "wichtige Bausteine" einer erfolgreichen Integrationspolitik. Eine Aufhebung der Residenzpflicht würde "nicht nur die ohnehin schon angespannte Lage in den Unterkünften vor Ort in den Kommunen verschärfen, sondern auch die dringend benötigte Verkürzung des Asylverfahrens beeinträchtigen".

Der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff verwahrte sich gegen den Vorwurf, die Koalition "relativiere in irgendeiner Weise die Menschenwürde". Diese Unterstellung sei "eine Unverschämtheit". Rot-Grün habe in siebenjähriger Regierungszeit "nicht einmal den Versuch unternommen, diese angeblichen, jetzt von Ihnen bemängelten Menschenrechtsverletzungen" zu ändern, sagte Wolff. Er verwies zugleich darauf, dass Koalition die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewerber auf Bundessebene gelockert habe, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung zu erleichtern. Auch sei die Residenzpflicht von der CDU/FDP-Koalition in Hessen gerade abgeschafft worden.

"Diskriminierende Schikane"

Auch Jelpke verwies darauf, das einige Bundesländer dazu übergegangen seien, die Residenzpflicht "wenigstens in den Ländern aufzuheben". Wenn jedoch für Menschen in einem Land die Residenzpflicht bestehe, müssten sie "zur Behörde gehen und fragen, ob sie einen Verwandten in einem benachbarten Bundesland besuchen dürfen" und hätten einen "unglaublichen Aufwand an Bürokratie". Fachlich sei die Residenzpflicht überflüssig und politisch eine "entwürdigende, diskriminierende Schikane der Schutzsuchenden". Sie gehöre "im Namen der Menschenwürde ersatzlos abgeschafft", sagte die Linken-Abgeordnete. Künast nannte die Residenzpflicht ein in Europa einzigartiges System der Aufenthaltsbeschränkung, die "mit Blick auf Gesundheitsversorgung, kulturelle Feste und Religionsausübung eine Einschränkung" darstelle. "So geht man mit Flüchtlingen nicht um", fügte die Grünen-Fraktionsvorsitzende hinzu.

Hiller-Ohm betonte, die Residenzpflicht müsse "gekippt" werden. Asylsuchende, argumentierte die SPD-Abgeordnete, "sind schließlich keine Gefangenen". Wie gesagt, das Thema bleibt auf der Tagesordnung des Parlaments.